Mit der Krankheit im Urlaub konfrontiert zu sein, kann sehr ärgerlich sein, besonders wenn man geplante Aktivitäten absagen oder verschieben muss. In Deutschland haben Arbeitnehmer jedoch bestimmte Rechte und Ansprüche, wenn es um Urlaubsgeld und Entgeltfortzahlung während der Krankheit geht. In diesem Artikel werden die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit erklärt. Außerdem wird die Definition des Urlaubsentgelts erläutert und wie es berechnet wird. Es wird auch auf Ausnahmebedingungen eingegangen, einschließlich Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Darüber hinaus werden Ausnahmefälle und Sonderregelungen behandelt, wie beispielsweise Langzeiterkrankungen und die Frage des Urlaubsanspruchs nach der Krankheit. Abschließend wird eine Zusammenfassung und ein Fazit gegeben, um einen umfassenden Überblick über das Thema zu bieten.
Zusammenfassung
- Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit
- Urlaubsentgelt bei Krankheit
- Ausnahme: Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
- Recht auf Erholungsurlaub
- Ausnahmefälle und Sonderregelungen
- Zusammenfassung und Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- 1. Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
- 2. Wie wird das Urlaubsgeld bei Krankheit berechnet?
- 3. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir das Urlaubsgeld bei Krankheit nicht auszahlt?
- 4. Kann mir mein Arbeitgeber das Urlaubsgeld bei Krankheit kürzen?
- 5. Sind Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge relevant für den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit?
- 6. Werden mir nicht genommene Urlaubstage bei Krankheit ausgezahlt?
- 7. Welche Sonderregelungen gelten für Langzeiterkrankungen?
- 8. Kann mein Arbeitgeber mich während meiner Krankheit kündigen?
- 9. Habe ich nach meiner Krankheit noch Anspruch auf zusätzlichen Urlaub?
- 10. Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich einen Krankheitsnachweis vorlege, um Urlaubsgeld bei Krankheit zu erhalten?
- Verweise
Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit
Der Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit bezieht sich auf das Recht eines Arbeitnehmers, während seiner Krankheit weiterhin Urlaubsgeld zu erhalten. Dieser Anspruch basiert auf gesetzlichen Grundlagen und kann je nach individuellen Bedingungen und Voraussetzungen variieren. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ihr Urlaubsgeld, auch wenn sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen in Bezug auf den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit zu beachten, um mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Weitere Informationen zum Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit und anderen arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß § 10 BUrlG haben Arbeitnehmer das Recht auf Urlaubsgeld während ihrer Krankheit. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer auf Stundenlohnbasis arbeitet oder ein monatliches Gehalt erhält. Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit nicht automatisch erlischt und Arbeitnehmer weiterhin Anspruch darauf haben, selbst wenn sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Der genaue Betrag des Urlaubsgelds kann je nach individuellen Vereinbarungen oder Tarifverträgen variieren. Weitere Informationen zu Urlaubsansprüchen bei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen finden Sie auf unserer Website.
Bedingungen und Voraussetzungen für den Anspruch
Die Bedingungen und Voraussetzungen für den Anspruch auf Urlaubsgeld bei Krankheit können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Regel muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist und dadurch seinen Urlaub nicht wie geplant nehmen konnte. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber rechtzeitig über die Krankheit und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit informiert. Darüber hinaus kann es sein, dass der Arbeitnehmer einen Nachweis wie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen muss, um den Anspruch auf Urlaubsgeld bei Krankheit geltend zu machen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Urlaubsgeld und anderen arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.
Urlaubsentgelt bei Krankheit
Das Urlaubsentgelt bei Krankheit bezieht sich auf das Gehalt, das ein Arbeitnehmer während seines Krankheitsurlaubs erhält. Das Urlaubsentgelt wird normalerweise auf Basis des durchschnittlichen Verdienstes des Arbeitnehmers berechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass das Urlaubsentgelt im Falle einer Krankheit nach denselben Regeln berechnet wird wie das normale Gehalt. Das bedeutet, dass alle Zulagen und variable Gehaltsbestandteile in die Berechnung einbezogen werden müssen. Das Urlaubsentgelt wird in der Regel weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. Weitere Informationen zur Berechnung des Urlaubsentgelts bei Krankheit und anderen arbeitsrechtlichen Aspekten finden Sie auf unserer Website.
Definition des Urlaubsentgelts
Das Urlaubsentgelt bezieht sich auf den Betrag, den ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs erhält. Es beinhaltet den regulären Lohn oder Gehalt sowie eventuelle zusätzliche Leistungen, die der Arbeitnehmer normalerweise erhalten würde. Das Urlaubsentgelt ist in der Regel gesetzlich geregelt und muss entsprechend vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Urlaubsentgelt auch dann fortgezahlt werden muss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seinen Urlaub nicht antreten kann. Die genaue Berechnung des Urlaubsentgelts kann je nach individuellen Umständen variieren. Weitere Informationen zur Definition des Urlaubsentgelts und anderen arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.
Berechnung des Urlaubsentgelts bei Krankheit
Die Berechnung des Urlaubsentgelts bei Krankheit erfolgt in der Regel nach denselben Grundsätzen wie bei normalem Urlaub. Das Urlaubsentgelt wird anhand des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beginn der Krankheit berechnet. Dabei werden sowohl das Brutto- als auch das Nettogehalt berücksichtigt. Ist der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums krankgeschrieben, erfolgt die Berechnung auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Überstundenzuschläge, in die Berechnung des Urlaubsentgelts einbezogen werden können. Die genauen Details zur Berechnung des Urlaubsentgelts bei Krankheit können jedoch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt sein. Weitere Informationen zur Berechnung des Urlaubsentgelts und anderen Urlaubsfragen finden Sie auf unserer Website.
Auszahlung oder Übertragung des Urlaubsentgelts
Das Urlaubsentgelt während einer Krankheit kann entweder ausbezahlt oder auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer das Recht, ihr Urlaubsentgelt erhalten, selbst wenn sie aufgrund von Krankheit ihren Urlaub nicht antreten können. In den meisten Fällen wird das Urlaubsentgelt auf das nächste Kalenderjahr übertragen, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, seine Urlaubstage zu nehmen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber das Urlaubsentgelt während der Krankheit auszahlen, wenn dies im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Entscheidung in der Regel vom Arbeitgeber getroffen wird und von der individuellen Situation abhängig sein kann. Weitere Informationen über die Auszahlung oder Übertragung des Urlaubsentgelts finden Sie auf unserer Website.
Ausnahme: Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen vom gesetzlichen Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit geben, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag existiert. Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die spezifische Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthält. In solchen Fällen kann die Betriebsvereinbarung den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit beeinflussen. Ein Tarifvertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, die für eine ganze Branche oder bestimmte Berufsgruppen gilt. Auch hier können spezifische Regelungen zum Urlaubsgeld bei Krankheit festgelegt sein. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen nur gelten, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag vorhanden ist und sie die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website.
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung kann eine Ausnahme für den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit darstellen. In solchen Fällen werden die spezifischen Regelungen und Konditionen zum Urlaubsgeld in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern festgelegt. Diese Vereinbarung kann vom allgemeinen Gesetz abweichen und zusätzliche Rechte und Ansprüche für die Arbeitnehmer beinhalten. Dabei ist es wichtig, die genauen Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung zu überprüfen, um zu verstehen, wie der Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit geregelt ist. Eine detaillierte Beschreibung der Urlaubsregelungen gemäß der Betriebsvereinbarung kann im Artikel „Müssen Urlaubstage auf der Lohnabrechnung stehen?“ gefunden werden.
Tarifvertrag
Ein ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die die Arbeitsbedingungen, einschließlich des Urlaubsgeldanspruchs bei Krankheit, regelt. In vielen Branchen gibt es spezifische Tarifverträge, die zusätzliche Ansprüche und Vorteile für die Arbeitnehmer bieten können. Diese Tarifverträge können über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanspruch hinausgehen und eine höhere Entgeltfortzahlung oder andere Vergünstigungen während der Krankheit bieten. Es ist wichtig, die geltenden Tarifverträge zu kennen und zu überprüfen, ob diese zusätzliche Leistungen beinhalten, um den bestmöglichen Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit zu erhalten. Weitere Informationen zu Tarifverträgen und ihren Auswirkungen auf den Urlaubsgeldanspruch finden Sie auf unserer Website.
Recht auf Erholungsurlaub
Das Recht auf Erholungsurlaub ist ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer in Deutschland. Es steht ihnen zu, Zeit zu nehmen, um sich von der Arbeit zu erholen und neue Energie zu tanken. Auch bei Krankheit haben Arbeitnehmer ein Recht auf Erholungsurlaub, jedoch gibt es bestimmte Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer pro Jahr einen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage kann je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag variieren. Bei Krankheit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage aus dem Vorjahr ins nächste Jahr zu übertragen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden kann. Weitere Informationen zum Recht auf Erholungsurlaub und zu den Regelungen bei Krankheit finden Sie auf unserer Website.
Urlaubstage bei Krankheit
Urlaubstage bei Krankheit stellen eine besondere Situation dar, da der Arbeitnehmer während seiner Krankheit keine Erholungsphase hat. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) werden Krankheitstage jedoch nicht als Urlaubstage angerechnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können, ihre Urlaubstage nicht verlieren, sondern sie zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheit verlangt. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen in Bezug auf die Urlaubstage bei Krankheit zu kennen und den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Weitere Informationen zu Urlaubsregelungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.
Auszahlung nicht genommener Urlaubstage
Die Auszahlung nicht genommener Urlaubstage ist eine wichtige Überlegung, wenn es um den Umgang mit Krankheit während des Urlaubs geht. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer das Recht, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgegolten zu bekommen. Die genaue Regelung zur Auszahlung nicht genommener Urlaubstage kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen. In einigen Fällen können Arbeitnehmer auch die Option haben, nicht genommene Urlaubstage ins nächste Jahr zu übertragen. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Bestimmungen zu kennen, um den Anspruch auf Auszahlung nicht genommener Urlaubstage bei Krankheit geltend zu machen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über Urlaubstage auf der Lohnabrechnung.
Ausnahmefälle und Sonderregelungen
Ausnahmefälle und Sonderregelungen können den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit beeinflussen. Ein solcher Fall ist eine Langzeiterkrankung. Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg krank ist und dadurch seinen Urlaub nicht nehmen kann, stellt sich die Frage, was mit dem Urlaubsanspruch passiert. In solchen Fällen gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Ein weiterer Ausnahmefall betrifft die Kündigung während der Krankheit. Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer trotz Krankheit Anspruch auf die Auszahlung nicht genommener Urlaubstage hat. Es ist wichtig, sich über die konkreten Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen zu informieren, um die Rechte und Ansprüche in solchen Ausnahmefällen zu kennen. Weitere Informationen zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld bei Krankheit finden Sie auf unserer Website.
Langzeiterkrankung
Eine Langzeiterkrankung kann zu besonderen Regelungen bezüglich des Urlaubsgeldanspruchs führen. Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, kann dies Auswirkungen auf seinen Urlaubsanspruch haben. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel bis zu sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitnehmer möglicherweise seinen Urlaubsgeldanspruch verlieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es hier verschiedene rechtliche und tarifliche Regelungen geben kann, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Im Falle einer Langzeiterkrankung sollten Arbeitnehmer daher immer Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber halten und sich über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Weitere Informationen zur Langzeiterkrankung und anderen arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.
Kündigung während der Krankheit
Die Kündigung während der Krankheit ist ein sensibles Thema, da der Arbeitnehmer während des Krankheitszeitraums oft besonders schutzbedürftig ist. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießt der Arbeitnehmer während der Krankheit einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während dieser Zeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung aus anderen rechtlichen Gründen erfolgt und nicht aufgrund der Krankheit des Arbeitnehmers. Falls es zu einer Kündigung während der Krankheit kommt, kann der Arbeitnehmer gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen, um seine Rechte zu wahren. Weitere Informationen zum Thema Kündigung während der Krankheit und zu anderen arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.
Urlaubsanspruch nach der Krankheit
Der Urlaubsanspruch nach der Krankheit bezieht sich auf das Recht eines Arbeitnehmers, nach einer Genesung den Urlaubsanspruch wieder geltend zu machen. Nachdem ein Arbeitnehmer seine Krankheit überstanden hat, kann er den nicht genommenen Urlaub nachholen. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer das Recht, ihren vollen Jahresurlaub zu nehmen, auch wenn sie aufgrund von Krankheit in einem bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig waren. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch rechtzeitig nach der Krankheit geltend macht und dies mit dem Arbeitgeber abspricht. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Erholungsurlaub nach der Krankheit vollständig wahrnehmen. Weitere Informationen zum Thema Urlaubsanspruch nach der Krankheit finden Sie auf unserer Website.
Zusammenfassung und Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer in Deutschland bestimmte Rechte und Ansprüche in Bezug auf Urlaubsgeld und Entgeltfortzahlung bei Krankheit haben. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben sie Anspruch auf ihr Urlaubsgeld, selbst wenn sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Das Urlaubsentgelt wird in der Regel basierend auf dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Krankheit berechnet. Es gibt Ausnahmefälle, in denen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge spezielle Regelungen für den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit vorsehen können. In solchen Fällen sollten die genauen Bestimmungen beachtet werden. Es ist auch wichtig zu wissen, dass nicht genommener Urlaub nicht automatisch verfällt, sondern unter bestimmten Umständen ausgezahlt werden kann. Langzeiterkrankungen und Kündigungen während der Krankheit können weitere Sonderregelungen für den Urlaubsanspruch mit sich bringen. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Ansprüche informieren, um sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden.
Häufig gestellte Fragen
1. Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Ja, gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall Anspruch auf ihr Urlaubsgeld. Die Krankheit darf jedoch nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sein.
2. Wie wird das Urlaubsgeld bei Krankheit berechnet?
Das Urlaubsgeld wird in der Regel auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vor dem Beginn der Krankheit berechnet. Es können jedoch auch andere Berechnungsmethoden gelten, je nach arbeitsvertraglicher oder tariflicher Vereinbarung.
3. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir das Urlaubsgeld bei Krankheit nicht auszahlt?
Falls der Arbeitgeber das Urlaubsgeld bei Krankheit nicht auszahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann eine rechtliche Beratung hinzugezogen werden, um die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu prüfen.
4. Kann mir mein Arbeitgeber das Urlaubsgeld bei Krankheit kürzen?
Grundsätzlich darf das Urlaubsgeld bei Krankheit nicht gekürzt werden. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf das volle Urlaubsgeld, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann.
5. Sind Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge relevant für den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit?
Ja, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können Bestimmungen enthalten, die den Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit regeln. Es ist wichtig, die geltenden Vereinbarungen im eigenen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen.
6. Werden mir nicht genommene Urlaubstage bei Krankheit ausgezahlt?
Nicht genommene Urlaubstage werden üblicherweise nicht automatisch bei Krankheit ausgezahlt. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, die Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn sie wieder gesund sind.
7. Welche Sonderregelungen gelten für Langzeiterkrankungen?
Bei Langzeiterkrankungen können besondere Regelungen greifen. Je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann es sein, dass der Urlaubsanspruch über einen längeren Zeitraum hinweg aufrechterhalten bleibt.
8. Kann mein Arbeitgeber mich während meiner Krankheit kündigen?
Generell ist eine Kündigung während der Krankheit möglich, jedoch unterliegt diese bestimmten gesetzlichen Regelungen. Es ist empfehlenswert, sich bei einer drohenden oder ausgesprochenen Kündigung rechtlich beraten zu lassen.
9. Habe ich nach meiner Krankheit noch Anspruch auf zusätzlichen Urlaub?
Nach einer Krankheit besteht grundsätzlich der Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer laut Gesetz oder Tarifvertrag zusteht. Die genaue Regelung hierzu kann jedoch je nach individuellem Fall unterschiedlich sein.
10. Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich einen Krankheitsnachweis vorlege, um Urlaubsgeld bei Krankheit zu erhalten?
Ja, Arbeitgeber können verlangen, dass Arbeitnehmer einen ärztlichen Krankheitsnachweis vorlegen, um den Anspruch auf Urlaubsgeld bei Krankheit geltend zu machen. Die genauen Nachweispflichten können jedoch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen differieren.