Zusammenfassung
- Einleitung
- Definition von Rufbereitschaft im Urlaub
- Rechtliche Aspekte der Rufbereitschaft im Urlaub
- Anforderungen an den Arbeitgeber
- Auswirkungen auf den Arbeitnehmer
- Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
- Tipps für Arbeitnehmer
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- 1. Was versteht man unter Rufbereitschaft?
- 2. Kann Rufbereitschaft im Urlaub verlangt werden?
- 3. Müssen Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft im Urlaub am Arbeitsort bleiben?
- 4. Gilt Rufbereitschaft im Urlaub als Arbeitszeit?
- 5. Welche Anforderungen müssen Arbeitgeber bei der Anordnung von Rufbereitschaft im Urlaub erfüllen?
- 6. Hat Rufbereitschaft im Urlaub Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch?
- 7. Können Arbeitnehmer die Anordnung von Rufbereitschaft im Urlaub ablehnen?
- 8. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Regelungen zur Rufbereitschaft im Urlaub?
- 9. Gibt es eine Vergütung für Rufbereitschaft im Urlaub?
- 10. Wie können Arbeitnehmer ihre Rechte bei Rufbereitschaft im Urlaub wahren?
- Verweise
Einleitung
Einleitung
Rufbereitschaft im Urlaub kann für Arbeitnehmer eine Herausforderung darstellen. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte und Anforderungen an den Arbeitgeber zu kennen, um in diesem Bereich gut informiert zu sein. In diesem Artikel werden wir die Definition von Rufbereitschaft im Urlaub erläutern, die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen ansprechen und Tipps für Arbeitnehmer geben. Wir werden auch aufzeigen, wie sich Rufbereitschaft im Urlaub auf den Urlaubsanspruch auswirken kann und welche Rechte Arbeitnehmer in solchen Fällen haben. Es ist unerlässlich, diese Informationen zu kennen, um im Falle einer Rufbereitschaft im Urlaub die eigenen Rechte zu wahren.
Definition von Rufbereitschaft im Urlaub
Rufbereitschaft im Urlaub bezieht sich auf die Verpflichtung eines Arbeitnehmers, während seines Urlaubs in bestimmten Zeiträumen erreichbar zu sein, um auf Arbeitgeberanfragen zu reagieren oder bei Notfällen zu helfen. Diese Art der Arbeitsbereitschaft erfordert, dass der Arbeitnehmer jederzeit erreichbar ist und möglicherweise innerhalb kurzer Zeit an den Arbeitsplatz zurückkehren muss. Während des Rufbereitschaftsdienstes kann der Arbeitnehmer in der Regel außerhalb des Arbeitsplatzes bleiben, jedoch muss er erreichbar sein und bereit sein, bei Bedarf einzuspringen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die genauen Bedingungen und Anforderungen der Rufbereitschaft im Urlaub im Voraus vereinbaren, um Missverständnisse zu vermeiden und die rechtlichen Aspekte zu erfüllen. Wenn ein Arbeitgeber den Urlaub nach einer Kündigung verweigert, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um seine Rechte geltend zu machen. [Link](/arbeitgeber-verweigert-urlaub-nach-kündigung/)
Was ist Rufbereitschaft?
Rufbereitschaft ist eine Arbeitsform, bei der ein Mitarbeiter außerhalb seiner regulären Arbeitszeiten erreichbar sein muss, um im Bedarfsfall einzuspringen oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bereit sein muss, Anrufe entgegenzunehmen oder bei Notfällen schnell zum Arbeitsplatz zu kommen. Während der Rufbereitschaft kann der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes bleiben, muss jedoch jederzeit erreichbar sein und in der Lage sein, die Arbeit aufzunehmen, falls erforderlich. Es ist wichtig zu beachten, dass Rufbereitschaft im Urlaub zusätzliche Verpflichtungen für den Arbeitnehmer mit sich bringen kann. Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs Rufbereitschaft leisten muss, kann dies Auswirkungen auf seine Freizeit und Erholung haben. Es ist daher wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Voraus klare Vereinbarungen treffen, damit alle Parteien über ihre Pflichten und Rechte informiert sind.
Rufbereitschaft im Urlaub
Rufbereitschaft im Urlaub bezieht sich auf die Verpflichtung eines Arbeitnehmers, während seines Urlaubs erreichbar zu sein und bei Bedarf arbeitsbezogene Anfragen zu beantworten oder in Notfällen einzuspringen. Während dieser Zeit muss der Arbeitnehmer zwar nicht unbedingt am Arbeitsplatz sein, aber er muss erreichbar sein und in der Lage sein, binnen kurzer Zeit zu reagieren. Es ist wichtig, dass die genauen Bedingungen und Anforderungen der Rufbereitschaft im Urlaub zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Voraus vereinbart werden, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte beider Parteien zu gewährleisten. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass Rufbereitschaft im Urlaub Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch haben kann. In einigen Fällen kann dies bedeuten, dass die Rufbereitschaftstage nicht als vollständige Urlaubstage gezählt werden. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche in Bezug auf Urlaubstage und Rufbereitschaftsdauer kennen, um ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Vergütung sicherzustellen.
Rechtliche Aspekte der Rufbereitschaft im Urlaub
Die rechtlichen Aspekte der Rufbereitschaft im Urlaub sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig zu beachten. Gemäß arbeitsrechtlichen Regelungen muss der Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Rufbereitschaft im Urlaub informiert werden und diese im Vorhinein vereinbaren. Während der Rufbereitschaft im Urlaub hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es ist wichtig, dass diese Vergütungsdetails klar und schriftlich festgelegt werden, um spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Darüber hinaus muss der Rufbereitschaftsdienst innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen, wie im Arbeitszeitgesetz festgelegt, bleiben. Arbeitnehmer sollten daher ihre Rechte in Bezug auf die Rufbereitschaft im Urlaub kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn diese verletzt werden. [Link](/urlaubsrechner-tvöd/)
Arbeitsrechtliche Regelungen
Arbeitsrechtliche Regelungen spielen eine wichtige Rolle bei der Rufbereitschaft im Urlaub. Gemäß dem Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Vereinbarungen treffen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien während der Rufbereitschaftszeit zu definieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer über die genauen Bedingungen der Rufbereitschaft im Urlaub zu informieren und sicherzustellen, dass diese mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen. Das Arbeitsrecht legt auch fest, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeitgrenzen einhalten muss, um die Gesundheit und das Wohlbefinden des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Es ist wichtig, diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, um Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitnehmer haben auch Anspruch auf Urlaubsgeld bei Krankheit, wenn dies in ihrem Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge festgelegt ist. [Link](/urlaubsgeld-anspruch-bei-krankheit/)
Rufbereitschaftsvergütung
- Eine wesentliche Frage bei der Rufbereitschaft im Urlaub betrifft die Vergütung.
- Grundsätzlich besteht bei Rufbereitschaft eine Vergütungspflicht seitens des Arbeitgebers.
- Die genaue Höhe der Vergütung und die Berechnungsmethode können jedoch je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag variieren.
- Es ist wichtig, die vereinbarten Vergütungsbedingungen zu kennen und sicherzustellen, dass der Arbeitgeber diese einhält.
- Im Falle von Verstößen gegen die Vergütungspflicht kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um Ansprüche geltend zu machen.
- Es empfiehlt sich, den Tarifvertrag oder den Arbeitsvertrag sorgfältig zu prüfen und sich bei Unklarheiten an einen Experten zu wenden.
Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitgrenzen
Gemäß dem Arbeitszeitgesetz gibt es bestimmte Arbeitszeitgrenzen, die sowohl für die reguläre Arbeit als auch für Rufbereitschaft im Urlaub gelten. Arbeitnehmer haben das Recht auf eine maximale Arbeitszeit pro Tag und pro Woche. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rufbereitschaftszeit in dieser Arbeitszeit enthalten ist. Das Arbeitszeitgesetz soll die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer schützen und sicherstellen, dass angemessene Ruhezeiten eingehalten werden. Es ist daher entscheidend, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und dass die Rufbereitschaft im Urlaub nicht darüber hinausgeht. Arbeitnehmer haben das Recht auf angemessene Pausen und Ruhezeiten, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten und möglicherweise Entschädigungsansprüche geltend machen.
Anforderungen an den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat bestimmte Anforderungen zu erfüllen, wenn es um Rufbereitschaft im Urlaub geht. Eine davon ist die Benachrichtigungspflicht des Arbeitgebers, bei der er den Arbeitnehmer rechtzeitig über die Rufbereitschaftsdauer informieren muss. Dies dient dazu, dem Arbeitnehmer genügend Zeit zu geben, um sich entsprechend darauf einzustellen. Die Rufbereitschaftsdauer muss angemessen sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft erreichbar ist und dass eine klare Kommunikationsstruktur vorhanden ist, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Rufbereitschaft im Urlaub Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch haben kann. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die vereinbarte Rufbereitschaft angemessen vergütet wird und dass der Arbeitnehmer angemessene Ruhepausen erhält, um Überlastung zu vermeiden. [Link](/urlaubsgeld-anspruch-bei-krankheit/)
Benachrichtigungspflicht des Arbeitgebers
Die Benachrichtigungspflicht des Arbeitgebers bezieht sich darauf, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig über den Beginn der Rufbereitschaft im Urlaub informieren muss. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer genau darüber informiert wird, wann die Rufbereitschaft beginnt und wann sie endet. Diese Benachrichtigung sollte schriftlich erfolgen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Der Arbeitgeber sollte dem Arbeitnehmer auch mitteilen, wie er während der Rufbereitschaft kontaktiert werden kann und welche Aufgaben von ihm erwartet werden. Es ist ratsam, dass diese Informationen im Voraus geklärt werden, um Konflikte oder Verwirrungen zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine angemessene Vorbereitungszeit vor Rufbereitschaftsbeginn gewährt. Es ist wichtig, dass die Benachrichtigungspflicht des Arbeitgebers erfüllt wird, um die Rechte des Arbeitnehmers zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf der Rufbereitschaft im Urlaub sicherzustellen.
Rufbereitschaftsdauer
- Rufbereitschaftsdauer
Die Rufbereitschaftsdauer, also die Zeit, in der ein Arbeitnehmer in Rufbereitschaft sein muss, kann je nach Unternehmen und Vereinbarung variieren. Es gibt keine festgelegten Regelungen für die maximale Dauer der Rufbereitschaft im Urlaub, daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Dauer im Voraus festlegen und schriftlich vereinbaren. In einigen Unternehmen kann die Rufbereitschaft nur für eine begrenzte Anzahl von Stunden am Tag gelten, während sie bei anderen Unternehmen rund um die Uhr gelten kann. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer während der gesamten Rufbereitschaftsdauer erreichbar ist und schnell reagieren kann, falls eine Anfrage oder ein Notfall eintritt.
Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch
Rufbereitschaft im Urlaub kann Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch haben. Gemäß dem Arbeitsrecht gilt die Rufbereitschaftszeit normalerweise nicht als vollständige Unterbrechung des Urlaubs. Allerdings kann die Rufbereitschaftszeit in einigen Fällen als „Arbeitszeit“ angerechnet werden, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer dafür Anspruch auf zusätzlichen Urlaub haben kann. Dies hängt von den spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer sich über ihre Rechte und Ansprüche in Bezug auf den Urlaubsanspruch bei Rufbereitschaft im Urlaub informieren, um sicherzustellen, dass sie angemessen entschädigt werden.
Auswirkungen auf den Arbeitnehmer
Auswirkungen auf den Arbeitnehmer
Die Rufbereitschaft im Urlaub kann verschiedene Auswirkungen auf den Arbeitnehmer haben. Zum einen kann die ständige Erreichbarkeit und die mögliche Rückkehr zum Arbeitsplatz zu Stress und einer Beeinträchtigung der Erholung führen. Der Arbeitnehmer kann Schwierigkeiten haben, sich richtig von der Arbeit zu erholen und den Urlaub zu genießen. Darüber hinaus kann die Rufbereitschaft im Urlaub auch dazu führen, dass der Arbeitnehmer in Konflikt mit seinen sozialen Verpflichtungen oder Freizeitaktivitäten gerät. Es kann schwierig sein, langfristige Pläne zu machen oder sich spontan von zu Hause zu entfernen, da man jederzeit bereit sein muss, zur Arbeit zurückzukehren.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen die rechtlichen Bestimmungen bezüglich Rufbereitschaft im Urlaub können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen. Arbeitgeber, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, können mit Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen und Entschädigungsansprüchen konfrontiert werden. Abmahnungen dienen als Warnung an den Arbeitgeber und zeigen dem Arbeitnehmer, dass seine Rechte verletzt wurden. Im Falle einer Kündigung nach einem Verstoß gegen die Rufbereitschaftsregelungen bieten Kündigungsschutzklagen dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Kündigung anzufechten und möglicherweise seinen Arbeitsplatz zurückzuerlangen. Darüber hinaus können Arbeitnehmer auch Entschädigungsansprüche geltend machen, um den erlittenen finanziellen Schaden auszugleichen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Rufbereitschaftsregelungen im Urlaub ernst nehmen und sich bewusst sind, dass Verstöße zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.
Abmahnungen
Abmahnungen sind rechtliche Konsequenzen, mit denen ein Arbeitnehmer bei Verstößen gegen die Rufbereitschaftsregelungen im Urlaub konfrontiert werden kann. Eine Abmahnung ist eine schriftliche Warnung durch den Arbeitgeber, in der die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers benannt wird. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und eine Wiederholung zu verhindern. Das Vorhandensein einer Abmahnung kann negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben und im Wiederholungsfall zu weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie einer Kündigung führen. Es ist daher wichtig, dass Arbeitnehmer die Rufbereitschaftsregelungen im Urlaub beachten und ihre Verantwortlichkeiten ernst nehmen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Kündigungsschutz
- Kündigungsschutz: Arbeitnehmer, die sich in Rufbereitschaft im Urlaub befinden, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ihnen nicht einfach kündigen kann, wenn sie sich im Rufbereitschaftsdienst befinden. Dieser Kündigungsschutz schützt die Arbeitnehmer vor einer ungewollten Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Rufbereitschaft im Urlaub. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die entsprechenden Schutzbestimmungen kennen und einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Entschädigungsansprüche
Entschädigungsansprüche können entstehen, wenn ein Arbeitgeber die rechtlichen Regelungen zur Rufbereitschaft im Urlaub verletzt. Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs Rufbereitschaft leisten muss, besteht möglicherweise Anspruch auf eine entsprechende Vergütung oder eine anderweitige Entschädigung. Dies kann zusätzliche Vergütung für die Rufbereitschaftszeit, zusätzliche Urlaubstage oder finanzielle Entschädigung umfassen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um Entschädigungsansprüche durchzusetzen, wenn ihr Arbeitgeber sie nicht angemessen behandelt.
Tipps für Arbeitnehmer
- 1. Klare Vereinbarungen treffen: Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber klare Vereinbarungen über Rufbereitschaft im Urlaub treffen. Legen Sie fest, wie lange Sie erreichbar sein müssen und unter welchen Umständen Sie tatsächlich zur Arbeit gerufen werden können.
- 2. Kommunikation: Halten Sie während der Rufbereitschaft im Urlaub eine offene Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber aufrecht. Informieren Sie ihn über Ihre Erreichbarkeit und stellen Sie sicher, dass es eine klare Möglichkeit gibt, Sie zu kontaktieren.
- 3. Entspannung: Nutzen Sie Ihre freie Zeit im Urlaub, um sich zu entspannen und Energie zu tanken. Schalten Sie Ihr Telefon stumm, wenn Sie nicht erreichbar sein müssen, und konzentrieren Sie sich auf Ihre Erholung.
- 4. Grenzen setzen: Setzen Sie klare Grenzen, indem Sie Ihre Arbeitszeit während des Urlaubs begrenzen. Es ist wichtig, dass Sie auch in Ihrer freien Zeit die Möglichkeit haben, abzuschalten und sich zu erholen.
- 5. Ausgleich: Prüfen Sie die Möglichkeiten für einen Ausgleich, wenn Sie während des Urlaubs Rufbereitschaft leisten mussten. Dies könnte zum Beispiel zusätzlicher Urlaub oder finanzielle Entschädigung sein.
Fazit
Fazit
Zusammenfassend ist Rufbereitschaft im Urlaub ein rechtlich komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Herausforderungen mit sich bringt. Es ist wichtig, die arbeitsrechtlichen Regelungen und Anforderungen zu beachten, um Konflikte zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Rufbereitschaft im Urlaub informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber klare Vereinbarungen treffen. Im Falle von Verstößen gegen die Rufbereitschaftsregelungen haben Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Kündigungsschutz oder Entschädigungsansprüche. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, um die eigenen Interessen zu schützen. Mit dem Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den richtigen Vorsichtsmaßnahmen kann Rufbereitschaft im Urlaub erfolgreich gemeistert werden.
Häufig gestellte Fragen
1. Was versteht man unter Rufbereitschaft?
Rufbereitschaft bezeichnet die Verpflichtung eines Arbeitnehmers, außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar zu sein, um im Notfall oder bei dringenden Angelegenheiten tätig zu werden.
2. Kann Rufbereitschaft im Urlaub verlangt werden?
Ja, Rufbereitschaft kann auch während des Urlaubs verlangt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
3. Müssen Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft im Urlaub am Arbeitsort bleiben?
Nein, während der Rufbereitschaft im Urlaub können Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsorts bleiben, sollten jedoch erreichbar sein und in kurzer Zeit einsatzbereit sein können.
4. Gilt Rufbereitschaft im Urlaub als Arbeitszeit?
Ja, Rufbereitschaft im Urlaub wird in der Regel als Arbeitszeit angerechnet und kann entsprechend vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden.
5. Welche Anforderungen müssen Arbeitgeber bei der Anordnung von Rufbereitschaft im Urlaub erfüllen?
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer rechtzeitig über die Rufbereitschaft informieren, die Dauer der Rufbereitschaft festlegen und sicherstellen, dass angemessene Ruhezeiten gewährleistet sind.
6. Hat Rufbereitschaft im Urlaub Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch?
Ja, Rufbereitschaft im Urlaub kann den Urlaubsanspruch beeinflussen, indem die Rufbereitschaftsstunden auf den Urlaub angerechnet werden und somit den verbleibenden Urlaub verkürzen können.
7. Können Arbeitnehmer die Anordnung von Rufbereitschaft im Urlaub ablehnen?
In der Regel können Arbeitnehmer die Anordnung von Rufbereitschaft im Urlaub nicht ohne weiteres ablehnen, es sei denn, dies wurde vertraglich oder per Betriebsvereinbarung vereinbart.
8. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Regelungen zur Rufbereitschaft im Urlaub?
Bei Verstößen gegen die Regelungen zur Rufbereitschaft im Urlaub können Arbeitnehmer abgemahnt werden, Kündigungsschutz beanspruchen und unter Umständen auch Entschädigungsansprüche geltend machen.
9. Gibt es eine Vergütung für Rufbereitschaft im Urlaub?
Ja, für Rufbereitschaft im Urlaub haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, die je nach Vereinbarung entweder finanziell oder durch Freizeitausgleich erfolgen kann.
10. Wie können Arbeitnehmer ihre Rechte bei Rufbereitschaft im Urlaub wahren?
Um ihre Rechte bei Rufbereitschaft im Urlaub zu wahren, sollten Arbeitnehmer ihre Verträge und Betriebsvereinbarungen genau prüfen, bei Unstimmigkeiten das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.