Krank im ersten Monat: Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht

Krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz gehören zum Alltag vieler Arbeitnehmer. Doch welche Rechte und Pflichten gelten in solchen Fällen gemäß dem Arbeitsrecht? In diesem Artikel geht es um die verschiedenen Aspekte, die im ersten Monat einer Krankheit relevant sind. Wir befassen uns mit den Rechten des Arbeitnehmers, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Lohnfortzahlung und den Kündigungsschutz. Darüber hinaus betrachten wir die Pflichten des Arbeitnehmers, darunter die Meldung der Arbeitsunfähigkeit, ärztliche Untersuchungen und Mitwirkungspflichten. Auch die Rolle des Arbeitgebers, von der Lohnfortzahlungspflicht bis zu den Kündigungsmöglichkeiten, wird beleuchtet. Ferner werfen wir einen Blick auf die relevanten arbeitsrechtlichen Regelungen, wie das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz. Am Ende geben wir eine Übersicht über die Rechte und Pflichten und ziehen ein Fazit. Lesen Sie weiter, um alles Wissenswerte zu erfahren und informiert zu sein, falls Sie oder jemand in Ihrem Umfeld im ersten Monat krankheitsbedingt ausfallen sollte.

Die Rechte des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer haben verschiedene wichtige Rechte, wenn sie im ersten Monat krankheitsbedingt ausfallen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein zentraler Aspekt, da sie vom Arzt ausgestellt werden muss, um die Krankheit offiziell zu bestätigen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Arbeitgeber und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, Lohnfortzahlung zu erhalten. Gemäß dem Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum, meistens sechs Wochen. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber eine Kündigung nicht aussprechen, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Außerdem besteht ein Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer, der durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet wird. Diese Rechte geben Arbeitnehmern Sicherheit und Schutz, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen.

1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Sie wird vom Arzt ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum. Diese Bescheinigung ist für den Arbeitgeber notwendig, um die Krankheit des Arbeitnehmers offiziell zu dokumentieren. Sie dient als Nachweis für den Anspruch auf Lohnfortzahlung und schützt den Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Arbeitnehmer sollten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber einreichen, um ihre Rechte zu wahren. Es ist wichtig zu beachten, dass während der Arbeitsunfähigkeit bestimmte Pflichten wie die Meldung von Urlaub oder das Verlassen des Arbeitsplatzes weiterhin beachtet werden müssen.

2. Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer, die im ersten Monat krankheitsbedingt ausfallen. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel sechs Wochen. Während dieser Zeit erhalten sie weiterhin ihr Gehalt, obwohl sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber einreicht, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen zu können. Die genaue Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag und kann nicht unter den gesetzlich festgelegten Mindestbetrag fallen. Arbeitnehmer sollten sich daher über ihre Rechte und Ansprüche bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall informieren.

3. Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz ist ein wichtiger Aspekt, der Arbeitnehmer im ersten Monat ihrer Krankheit schützt. Gemäß des Arbeitsrechts darf der Arbeitgeber während dieser Zeit keine Kündigung aussprechen. Dies stellt sicher, dass der Arbeitnehmer keinen zusätzlichen Stress oder Unsicherheit bezüglich seines Arbeitsplatzes hat. Der Kündigungsschutz gilt in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen ab Beginn der Krankheit. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber gegebenenfalls eine Kündigung aussprechen, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Der Kündigungsschutz bietet daher einen wichtigen Schutzmechanismus für Arbeitnehmer während ihrer Genesungsphase.

4. Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz ist ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer im ersten Monat einer Krankheit. Durch die gesetzliche Krankenversicherung wird der Arbeitnehmer finanziell abgesichert und erhält medizinische Leistungen, um seine Gesundheit wiederherzustellen. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Dadurch wird gewährleistet, dass Arbeitnehmer während ihrer Krankheitsphase angemessen versorgt werden und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf sie zukommen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihren Versicherungsschutz informiert sind und ihre Rechte in Anspruch nehmen, um während einer Krankheit abgesichert zu sein.

Die Pflichten des Arbeitnehmers

Im Falle einer Krankheit im ersten Monat gibt es auch bestimmte Pflichten, die der Arbeitnehmer erfüllen muss. Die erste und wichtigste Pflicht besteht darin, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden. Dies sollte idealerweise telefonisch oder per E-Mail erfolgen, um den Arbeitgeber schnellstmöglich zu informieren. Des Weiteren ist es oft erforderlich, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen und die Dauer der Erkrankung einzuschätzen. Während der Krankschreibung hat der Arbeitnehmer auch Mitwirkungspflichten zu erfüllen, wie beispielsweise die Einhaltung von ärztlichen Anweisungen und die aktive Teilnahme an einer ärztlichen Behandlung oder Rehabilitation. Es ist wichtig, diese Pflichten ernst zu nehmen, um einen reibungslosen Ablauf und eine schnellstmögliche Genesung zu gewährleisten.

1. Arbeitsunfähigkeit melden

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist eine wichtige Pflicht für Arbeitnehmer. Sobald festgestellt wird, dass man arbeitsunfähig ist, muss man dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Meldung zu übermitteln. Zum Beispiel kann dies telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Es ist ratsam, dabei den direkten Vorgesetzten zu informieren und gegebenenfalls weitere Details zur Krankheit zu besprechen. Es ist wichtig, die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig zu melden, damit der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, wie beispielsweise die Aufteilung von Aufgaben oder die Planung von Ersatz.

2. Ärztliche Untersuchung

Eine ärztliche Untersuchung ist Teil der Pflichten des Arbeitnehmers im Falle einer Krankheit. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich ärztlich untersuchen und behandeln zu lassen, um die Ursache und den Verlauf der Krankheit festzustellen. Die ärztliche Untersuchung ermöglicht es dem Arzt, eine genaue Diagnose zu stellen und angemessene medizinische Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus dient die ärztliche Untersuchung dazu, den Heilungsprozess zu überwachen und festzustellen, wann der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer alle erforderlichen ärztlichen Termine wahrnimmt und die Anweisungen des Arztes befolgt, um eine schnelle Genesung zu gewährleisten und mögliche Komplikationen zu vermeiden.

3. Mitwirkungspflichten erfüllen

Um die Mitwirkungspflichten als Arbeitnehmer zu erfüllen, gibt es bestimmte Aufgaben, die beachtet werden müssen:

– Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer sollte mit dem Arbeitgeber kommunizieren und über den aktuellen Gesundheitszustand informiert bleiben. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass regelmäßige Updates über den Fortschritt der Genesung gegeben werden.
– Ärztliche Untersuchungen: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen und die nötigen medizinischen Informationen dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Dies hilft dabei, den Genesungsprozess zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen.
– Rehabilitation und Wiedereingliederung: Falls erforderlich, sollte der Arbeitnehmer aktiv an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen und sich um eine Rückkehr in den Arbeitsalltag bemühen. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch die Zusammenarbeit mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

Indem der Arbeitnehmer diese Mitwirkungspflichten erfüllt, trägt er dazu bei, eine reibungslose Genesung und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen.

Die Rolle des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle, wenn ein Arbeitnehmer im ersten Monat krankheitsbedingt ausfällt. Eine der Hauptpflichten des Arbeitgebers ist die Lohnfortzahlungspflicht, die gesetzlich geregelt ist. Gemäß dem Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber dem erkrankten Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum den Lohn weiterhin zahlen, in der Regel für sechs Wochen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber Kündigungsmöglichkeiten, wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg krank ist und der Betrieb dadurch beeinträchtigt wird. Allerdings gelten hier strenge rechtliche Vorgaben und der Arbeitgeber muss den Kündigungsschutz beachten. Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Dieses dient dazu, den erkrankten Arbeitnehmer bei seiner Rückkehr in den Arbeitsalltag zu unterstützen und mögliche Maßnahmen zur Arbeitsplatzanpassung zu treffen. Die Rolle des Arbeitgebers ist somit entscheidend, um dem erkrankten Arbeitnehmer sowohl finanziellen als auch organisatorischen Schutz zu bieten.

1. Lohnfortzahlungspflicht

Die Lohnfortzahlungspflicht ist eines der zentralen Rechte des Arbeitnehmers im ersten Monat seiner Krankheit. Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, dem erkrankten Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum den Lohn weiterhin zu zahlen, auch wenn dieser aufgrund seiner Krankheit nicht arbeiten kann. Diese Lohnfortzahlungspflicht gilt in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen. Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer in der Regel weiterhin sein volles Gehalt, abzüglich eventueller gesetzlicher Abzüge. Dieses Recht auf Lohnfortzahlung ermöglicht es dem erkrankten Arbeitnehmer, sich auf seine Genesung zu konzentrieren, ohne sich um finanzielle Einbußen sorgen zu müssen.

2. Kündigungsmöglichkeiten

Bei Krankheit hat der Arbeitgeber bestimmte Kündigungsmöglichkeiten. Diese hängen von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Erkrankung und dem Arbeitsvertrag ab. Im Allgemeinen ist es dem Arbeitgeber in den ersten vier Wochen der Krankheit nicht erlaubt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dieser Kündigungsschutz soll den Arbeitnehmer vor einer unfairen Kündigung aufgrund der Krankheit schützen. Nach Ablauf der vier Wochen besteht jedoch die Möglichkeit einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss dabei die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts einhalten, um eine rechtsgültige Kündigung auszusprechen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und den individuellen Fall zu prüfen, um zu verstehen, welche Kündigungsmöglichkeiten in einer spezifischen Situation bestehen.

3. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) wird der Arbeitgeber aktiv, um einen erkrankten Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsprozess einzubinden. Dieses Management zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten oder wiederherzustellen. Es beinhaltet verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel individuelle Gespräche, bei denen die Ursachen der Erkrankung und mögliche Unterstützungsmaßnahmen besprochen werden. Das BEM kann auch eine frühzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz oder einen stufenweisen Wiedereinstieg umfassen. Dabei werden die Belastungen und Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigt, um eine nachhaltige Wiedereingliederung zu ermöglichen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer.

Arbeitsrechtliche Regelungen

Im Bereich der arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es verschiedene Gesetze, die im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Ausfällen relevant sind. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers während der Krankheit. Gemäß dem EFZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel sechs Wochen. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) ist ein weiteres wichtiges rechtliches Instrument, das den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers gewährleistet. Es regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für krankheitsbedingte Ausfälle. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ärztliche Untersuchungen und medizinische Behandlungen gemäß den Bestimmungen des SGB V. Darüber hinaus gibt es das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das den Arbeitnehmer vor einer Kündigung während der Krankheit schützt. Diese arbeitsrechtlichen Regelungen sind entscheidend, um die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Ausfällen zu regeln.

1. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gemäß dem EFZG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine fortlaufende Zahlung seines Lohns in den ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht arbeiten kann. Der Lohnfortzahlungsanspruch beträgt in der Regel 100% des Arbeitsentgelts. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze für die Lohnfortzahlung, die sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate richtet. Das EFZG stellt sicher, dass Arbeitnehmer finanziell abgesichert sind, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen.

2. Sozialgesetzbuch (SGB V)

Das Sozialgesetzbuch (SGB V) ist eine wichtige arbeitsrechtliche Regelung, die im Zusammenhang mit Krankheit und Krankenversicherung steht. Es regelt die Rechte und Pflichten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Gemäß dem SGB V haben Arbeitnehmer das Recht, im Krankheitsfall von ihrer Krankenkasse medizinische Leistungen zu erhalten, wie Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Zudem besteht die Pflicht, Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Das SGB V gewährleistet somit den Versicherungsschutz und definiert die Leistungen, die Arbeitnehmer im Krankheitsfall beanspruchen können.

3. Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine bedeutende arbeitsrechtliche Regelung, die den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Es legt bestimmte Bedingungen fest, unter denen eine Kündigung rechtlich unwirksam sein kann. Das Gesetz sieht vor, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss, zum Beispiel aufgrund von betriebsbedingten Gründen, personenbedingten Gründen oder verhaltensbedingten Gründen. Eine Kündigung kann auch unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber keine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführt oder die Fristen nicht einhält. Das KSchG gewährt dem Arbeitnehmer das Recht auf eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, um seine Rechte einzufordern. Es ist wichtig für Arbeitnehmer, sich über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes zu informieren und im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung angemessen zu reagieren.

Übersicht über die Rechte und Pflichten

In der Übersicht über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Ausfällen wird deutlich, dass Arbeitnehmer das Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz haben. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig melden und den ärztlichen Untersuchungen nachkommen. Gleichzeitig haben sie die Pflicht, bei der Genesung aktiv mitzuwirken. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, während der Arbeitsunfähigkeit den Lohn fortzuzahlen und haben im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements die Verantwortung, den Arbeitnehmer bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag zu unterstützen. Dabei sind die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuchs und des Kündigungsschutzgesetzes relevant. Die Übersicht zeigt, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten haben, um einen klaren Rahmen im Arbeitsrecht zu schaffen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im ersten Monat einer Krankheit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten gemäß dem Arbeitsrecht haben. Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz. Sie müssen jedoch auch ihre Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig melden, ärztliche Untersuchungen durchführen lassen und ihre Mitwirkungspflichten erfüllen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern Lohnfortzahlung zu gewähren und haben bestimmte Kündigungsmöglichkeiten. Zudem sind sie dazu angehalten, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Es gibt verschiedene arbeitsrechtliche Regelungen, wie das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Sozialgesetzbuch und das Kündigungsschutzgesetz, die in solchen Situationen relevant sind. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, um im Falle von Krankheit angemessen handeln zu können.

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Angaben müssen in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthalten sein?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss den Namen und die Anschrift des behandelnden Arztes, das Ausstellungsdatum, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit sowie die Diagnose enthalten.

2. Wann muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit melden?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden. Dies sollte idealerweise vor Arbeitsbeginn oder spätestens innerhalb der ersten Arbeitsstunde erfolgen.

3. Muss der Arbeitnehmer bei einer Krankheit einen bestimmten Arzt aufsuchen?

Nein, grundsätzlich darf der Arbeitnehmer frei wählen, welchen Arzt er aufsucht. Allerdings kann der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung durch den Betriebsarzt verlangen, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen oder weitere Maßnahmen festzulegen.

4. Was bedeutet die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei einer Krankheit?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, aktiv an der Genesung mitzuwirken und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Heilungsprozess zu unterstützen. Dies kann beispielsweise die Bereitschaft zur Teilnahme an betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen oder die Einhaltung von Therapieplänen umfassen.

5. Wie lange müssen Arbeitgeber den Lohn fortzahlen?

Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen den Lohn fortzahlen, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt. Es kann jedoch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge geben, die abweichende Regelungen enthalten.

6. Welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber während der Krankheit?

Während der ersten sechs Wochen der Krankheit genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der Arbeitgeber kann in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, kündigen.

7. Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Maßnahme, die der Arbeitgeber ergreifen kann, um den Arbeitnehmer nach einer Krankheit wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag einzubinden. Dabei werden zusammen mit dem Arbeitnehmer, dem Betriebsarzt und gegebenenfalls anderen Fachkräften individuelle Lösungen erarbeitet.

8. Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer arbeitsbedingten Krankheit?

Bei einer arbeitsbedingten Krankheit können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen, wie beispielsweise Rehabilitation oder Verletztengeld. Zudem besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

9. Können bereits bestehende Krankheiten zu einer Kündigung führen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Kündigung nicht allein wegen einer bereits bestehenden Krankheit aussprechen. Es müssen weitere Umstände vorliegen, die die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.

10. Gibt es Ausnahmen von der Lohnfortzahlungspflicht?

Ja, es gibt einige Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Dazu gehören beispielsweise vorsätzliche Erkrankungen, Arbeitsunfälle während betrieblicher Veranstaltungen oder Zeiten, in denen der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub beantragt hat.

Verweise

Schreibe einen Kommentar