Freistellung im Aufhebungsvertrag

Willkommen zu unserem umfassenden Artikel zum Thema „Alles was Sie über Freistellung im Aufhebungsvertrag wissen müssen“. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der ein Aufhebungsvertrag ansteht, ist es wichtig, alle Aspekte und Bedingungen im Zusammenhang mit der Freistellung zu verstehen. In diesem Artikel werden wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die Bedeutung der Freistellung geben, die rechtlichen Aspekte, die Vergütung während der Freistellung, die Auswirkungen auf die Sozialversicherung sowie alle Informationen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Freistellung. Zusätzlich werden wir Ihnen auch einige wertvolle Tipps zur Verhandlung einer Freistellung im Aufhebungsvertrag geben. Lesen Sie weiter, um alles zu erfahren, was Sie über die Freistellung im Aufhebungsvertrag wissen müssen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Im Gegensatz zur Kündigung wird der Aufhebungsvertrag einvernehmlich zwischen beiden Parteien abgeschlossen. Er regelt alle Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Bedingungen für die Freistellung, die Höhe einer möglichen Abfindung, die Auszahlung von offenen Ansprüchen wie Urlaub oder Überstunden und andere wichtige Punkte. Der Aufhebungsvertrag bietet in der Regel beiden Parteien eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne rechtliche Streitigkeiten zu beenden. Es gibt verschiedene Gründe, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich für einen Aufhebungsvertrag entscheiden könnten. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Die Bedeutung der Freistellung

Die Freistellung ist ein wichtiger Bestandteil eines Aufhebungsvertrags und hat eine große Bedeutung für den Arbeitnehmer. Sie ermöglicht es dem Arbeitnehmer, von seinen Arbeitspflichten befreit zu werden, während das Arbeitsverhältnis formal noch besteht. Dies gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auf die Suche nach einem neuen Job zu konzentrieren oder sich um persönliche Angelegenheiten zu kümmern, ohne weiterhin arbeiten zu müssen. Die Freistellung bietet einen Zeitraum der Ruhe und der Vorbereitung für den Arbeitnehmer, um den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Während der Freistellung erhalten Arbeitnehmer in der Regel weiterhin ihr Gehalt und haben Anspruch auf ihren Urlaub. Einige wichtige rechtliche Aspekte in Bezug auf die Freistellung, wie die Dauer, die Arbeitspflichten während der Freistellung und die Auswirkungen auf die Sozialversicherung, müssen jedoch genau beachtet werden. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Vorteile der Freistellung

Die Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags bietet sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber verschiedene Vorteile. Einer der Hauptvorteile besteht darin, dass der Arbeitnehmer während der Freistellung von der Arbeit befreit ist und somit die Möglichkeit hat, sich auf die Suche nach einem neuen Job zu konzentrieren oder sich um persönliche Angelegenheiten zu kümmern. Die Freistellung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, zeitlichen Abstand zum alten Arbeitsumfeld zu gewinnen und Stress abzubauen. Gleichzeitig profitiert der Arbeitgeber von der Freistellung, da er keine Lohnzahlungen mehr leisten muss und Zeit und Ressourcen für die Suche nach einem Ersatz verwenden kann. Zusätzlich können auch weitere finanzielle Vereinbarungen wie die Zahlung einer Abfindung oder die Gewährung von Arbeitslosengeld I (Alg1) im Rahmen der Freistellung geklärt werden. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung oder zur Entscheidung zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Rechtliche Aspekte der Freistellung

Bei der Freistellung im Aufhebungsvertrag gibt es verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Erstens sollte der Aufhebungsvertrag schriftlich festgehalten werden, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus sollte im Vertrag deutlich angegeben werden, welchen Zeitraum die Freistellung abdeckt und ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, während dieser Zeit weiterhin für den Arbeitgeber tätig zu sein. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Freistellungsklausel auch die Möglichkeit zur Vorlage eines ärztlichen Attests für den Krankheitsfall enthält und ob dies Auswirkungen auf die Vergütung des Arbeitnehmers hat. Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob der Arbeitnehmer während der Freistellung berechtigt ist, einen neuen Job anzunehmen. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Wie funktioniert die Freistellung?

Die Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ermöglicht es dem Arbeitnehmer, von der Arbeitspflicht befreit zu werden, während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Während der Freistellung ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seiner Arbeit nachzugehen, sondern erhält weiterhin sein Gehalt oder eine entsprechende Vergütung. Die Dauer der Freistellung wird im Aufhebungsvertrag festgelegt, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums nicht arbeiten muss. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin bestimmte Arbeitspflichten erfüllen kann, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Dazu gehört etwa die Verpflichtung, dem Arbeitgeber auf Anfrage zur Verfügung zu stehen oder an bestimmten Aktivitäten teilzunehmen. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Inhalt der Freistellungsklausel

Der Inhalt der Freistellungsklausel im Aufhebungsvertrag regelt die Details und Bedingungen der Freistellung des Arbeitnehmers. Eine Freistellungsklausel enthält normalerweise Informationen über den Zeitpunkt und die Dauer der Freistellung, sowie die Arbeitspflichten während dieser Zeit. Es kann auch festgelegt werden, ob der Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin Anspruch auf Vergütung, Urlaub oder andere Leistungen hat. Die genauen Bestimmungen können je nach individuellen Vereinbarungen und Unternehmen variieren. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Freistellungsklausel sorgfältig prüfen und verstehen, bevor sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Dauer der Freistellung

Die Dauer der Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kann je nach individueller Vereinbarung variieren. In der Regel wird die Dauer der Freistellung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgelegt und im Aufhebungsvertrag festgehalten. Die Freistellung kann entweder sofort nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags oder zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Die genaue Dauer kann von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen oder Monaten reichen, abhängig von den Umständen und Bedingungen. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit und erhält weiterhin sein Gehalt oder eine entsprechende Vergütung. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Arbeitspflichten während der Freistellung

Während der Freistellung im Aufhebungsvertrag haben Arbeitnehmer normalerweise keine Arbeitspflichten mehr gegenüber dem Arbeitgeber. Sie sind von ihrer Tätigkeit und den damit verbundenen Verpflichtungen befreit. Das bedeutet, dass sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen müssen und auch keine Arbeitsaufgaben erledigen müssen. Die Freistellung gibt dem Arbeitnehmer Zeit und Raum, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten, neue berufliche Möglichkeiten zu suchen oder sich um persönliche Angelegenheiten zu kümmern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass während der Freistellung bestimmte arbeitsvertragliche Pflichten weiterhin gelten können, wie z.B. die Einhaltung von Verschwiegenheitsvereinbarungen oder Wettbewerbsverboten. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Die Vergütung während der Freistellung

Während der Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags gibt es verschiedene Aspekte, die die Vergütung betreffen. Der Arbeitnehmer hat weiterhin Anspruch auf sein Gehalt, da das Arbeitsverhältnis formal noch besteht. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber während der Freistellung weiterhin die vereinbarte Vergütung zahlen muss. Je nach individueller Situation können jedoch bestimmte Faktoren die Vergütung beeinflussen. Zum Beispiel kann der Arbeitnehmer während der Freistellung Urlaub nehmen, für den er Anspruch hat, oder Überstunden abfeiern. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass bestimmte Zusatzleistungen wie Boni oder Prämien eingeschränkt werden. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Urlaubsanspruch und Überstunden

Der Urlaubsanspruch und die Überstunden sind wichtige Aspekte, die während der Freistellung im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag beachtet werden müssen. In Bezug auf den Urlaubsanspruch sollten Sie prüfen, ob noch offene Urlaubstage vorhanden sind und wie diese abgegolten werden. Oftmals besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die offenen Urlaubstage auszahlt. Wenn es hingegen noch offene Überstunden gibt, sollten diese ebenfalls geregelt werden. Hierbei kann es sein, dass diese in finanzieller Form ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Weitere Informationen zum Thema Urlaubsabgeltung und Überstunden finden Sie in unserem Artikel über die Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Freistellung im Aufhebungsvertrag zu beachten ist. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls. Dieser Anspruch besteht jedoch nur während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie bereits freigestellt sind, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel. Daher ist es wichtig, diesen Punkt sorgfältig im Aufhebungsvertrag zu regeln. In einigen Fällen können Arbeitnehmer jedoch weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben, wenn dies explizit im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde. Es ist ratsam, dies mit dem Arbeitgeber zu besprechen und entsprechende Regelungen im Vertrag festzuhalten. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Boni und Prämien

Boni und Prämien sind oft Bestandteil der Vergütung im Arbeitsvertrag. Bei einer Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags stellt sich die Frage, wie mit diesen zusätzlichen Zahlungen umzugehen ist. In der Regel werden Boni und Prämien nur ausgezahlt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie zum Beispiel das Erreichen von Zielen oder das Erbringen besonderer Leistungen. Es ist wichtig zu prüfen, ob im Aufhebungsvertrag Regelungen zur Auszahlung von Boni und Prämien getroffen wurden. Manchmal wird vereinbart, dass diese Zahlungen trotz der Freistellung weiterhin geleistet werden. In anderen Fällen können Boni und Prämien aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfallen oder anteilig berechnet werden. Mehr Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mittels eines Aufhebungsvertrags kann Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben. Im Allgemeinen sind Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin sozialversichert, solange eine entsprechende Vergütung oder Abfindung gezahlt wird. Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden entweder durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer weitergezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Versicherungsbeiträge von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der Höhe der Vergütung während der Freistellung und der Dauer der Freistellung. Einige Arbeitnehmer könnten auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie nach der Freistellung arbeitslos werden. Weitere Informationen zum Thema Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung oder zur Auszahlung von Arbeitslosengeld I finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Freistellung

Nach der Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kommt es zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das heißt, dass nach Ablauf der vereinbarten Freistellungszeit alle Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsvertrag erlöschen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer nicht länger für das Unternehmen tätig ist und aus dem Betrieb ausscheidet. Es ist wichtig zu beachten, dass nach der Freistellung möglicherweise noch einige administrative Aufgaben erledigt werden müssen, wie beispielsweise die Rückgabe von Unternehmensressourcen oder das Ausgleichen offener Ansprüche wie Urlaubstage oder Überstunden. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Freistellung kann je nach den spezifischen Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag unterschiedliche Konsequenzen haben. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Die Verhandlung einer Freistellung im Aufhebungsvertrag

Die Verhandlung einer Freistellung im Aufhebungsvertrag ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig durchgeführt werden sollte. Dabei geht es darum, die Dauer und die Bedingungen der Freistellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es ist empfehlenswert, sich gut auf die Verhandlung vorzubereiten und mögliche Szenarien zu bedenken, wie z.B. die Zahlung des vollen Gehalts während der Freistellung, die Nutzung von Resturlaubstagen oder die Möglichkeit, eine neue Arbeitsstelle bereits während der Freistellung anzutreten. Es ist ratsam, auch über die Sozialversicherungsbeiträge und den Krankenversicherungsschutz während der Freistellung zu sprechen. Der Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die für beide Parteien vorteilhaft sind. Weitere Informationen zur Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, zur Möglichkeit einer Abfindung oder zum Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung finden Sie in unseren anderen Artikeln.

Fragen und Antworten

Was sind die häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Freistellung im Aufhebungsvertrag? Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie wissen sollten:

1. Wie lange dauert die Freistellung im Aufhebungsvertrag? Die Dauer der Freistellung wird im Aufhebungsvertrag festgelegt und kann je nach Vereinbarung zwischen den Parteien variieren. Es ist wichtig, den genauen Zeitraum der Freistellung im Vertrag festzuhalten.

2. Gibt es während der Freistellung eine Arbeitspflicht? Normalerweise besteht während der Freistellung keine Arbeitspflicht. Der Arbeitnehmer ist von seinen regulären Arbeitsaufgaben und -verpflichtungen befreit. Es können jedoch spezifische Vereinbarungen getroffen werden, falls der Arbeitnehmer bestimmte Aufgaben während der Freistellung erledigen soll.

3. Wird die Vergütung während der Freistellung weitergezahlt? Ja, in den meisten Fällen wird die Vergütung während der Freistellung weitergezahlt. Der Arbeitnehmer erhält in der Regel weiterhin sein Gehalt oder eine entsprechende Freistellungsvergütung gemäß den Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag.

4. Wie wirkt sich die Freistellung auf die Sozialversicherung aus? Während der Freistellung bleibt das Beschäftigungsverhältnis formal bestehen. Daher sind weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Es ist wichtig, die genauen Details und Auswirkungen auf die Sozialversicherung mit einem Experten oder der zuständigen Behörde zu klären.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die Freistellung im Aufhebungsvertrag eine wichtige und oft diskutierte Angelegenheit ist. Es ist von entscheidender Bedeutung, alle Aspekte der Freistellung zu verstehen, einschließlich der rechtlichen Aspekte, der Vergütung während der Freistellung und der Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Durch ein gründliches Verständnis dieser Themen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber sicherstellen, dass die Freistellung ordnungsgemäß umgesetzt wird und beide Parteien von den Vorteilen profitieren. Wenn Sie weitere Informationen zu verwandten Themen wie der Abmeldung eines Arbeitnehmers ohne Kündigung, der Möglichkeit einer Abfindung oder dem Vergleich zwischen Aufhebungsvertrag und Selbstkündigung wünschen, können Sie unsere anderen Artikel besuchen.

Häufig gestellte Fragen

1. Was passiert, wenn ich mich weigere, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen?

Wenn Sie sich weigern, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, kann Ihr Arbeitgeber zur Kündigung übergehen und das Arbeitsverhältnis auf andere Weise beenden. Es ist ratsam, die Folgen einer solchen Entscheidung zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

2. Kann ich während der Freistellung einen neuen Job annehmen?

Während der Freistellung sind Sie weiterhin offiziell bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber angestellt. In den meisten Fällen sollten Sie keine neue Vollzeitbeschäftigung aufnehmen, da dies den Zweck der Freistellung untergraben könnte. Es ist jedoch möglich, in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber gelegentlich an Projekten oder Tätigkeiten teilzunehmen, solange diese die Freistellung nicht gefährden.

3. Kann ich während der Freistellung Urlaub nehmen?

Während der Freistellung wird in der Regel Ihr noch vorhandener Urlaubsanspruch abgegolten. Daher ist es nicht üblich, während dieser Zeit weiteren Urlaub zu nehmen.

4. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags?

Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer Ihrer Beschäftigung und den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es wird empfohlen, sich bei der Agentur für Arbeit über Ihre individuelle Situation zu informieren.

5. Kann mein Arbeitgeber mich während der Freistellung kontaktieren?

Während der Freistellung besteht in der Regel keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Allerdings können Ausnahmen auftreten, beispielsweise wenn dringende Fragen oder Unstimmigkeiten geklärt werden müssen.

6. Was passiert, wenn ich während der Freistellung krank werde?

Wenn Sie während der Freistellung erkranken, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Je nach Vereinbarung im Aufhebungsvertrag können unterschiedliche Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gelten.

7. Kann ich während der Freistellung Weiterbildungskurse besuchen?

Es ist möglich, während der Freistellung an Weiterbildungskursen teilzunehmen. Allerdings sollten Sie dies vorher mit Ihrem Arbeitgeber klären und sicherstellen, dass dies im Aufhebungsvertrag erlaubt ist.

8. Welche Auswirkungen hat die Freistellung auf meine Rentenversicherung?

Während der Freistellung sind Sie weiterhin rentenversichert. Es ist jedoch ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die genauen Auswirkungen auf Ihre individuelle Rentenversicherung zu klären.

9. Kann ich eine Abfindung aushandeln?

Die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer Ihrer Beschäftigung und die Verhandlungsposition beider Parteien. Es wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt oder Arbeitsberater unterstützen zu lassen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

10. Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer ordentlichen Kündigung?

Der Hauptunterschied besteht darin, dass ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, während eine ordentliche Kündigung einseitig vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht beiden Parteien, die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren, während bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfristen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten.

Verweise

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