Sie haben sich entschieden, Elternzeit zu nehmen und möchten während dieser Zeit eine Einmalzahlung erhalten? Es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen müssen, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Auswirkungen auf Ihr Elterngeld verstehen. In diesem Artikel werden wir Schritt für Schritt alle wichtigen Informationen behandeln, von den Voraussetzungen für eine Einmalzahlung bis zu den arbeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekten. Wir werden auch auf häufig gestellte Fragen eingehen, Risiken und Chancen beleuchten und mögliche Nebenwirkungen einer Einmalzahlung besprechen. Egal, ob Sie bereits in der Elternzeit sind oder sich darauf vorbereiten, dieser Artikel wird Ihnen helfen, alle relevanten Informationen zu verstehen und die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre finanzielle Situation zu treffen.
Zusammenfassung
- Eine Einmalzahlung erhalten
- Voraussetzungen für eine Einmalzahlung
- Auswirkungen auf das Elterngeld
- Beantragung einer Einmalzahlung
- Rechtsfragen und Fristen
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Steuerliche Aspekte
- Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
- Elternzeit und Arbeitslosengeld
- Risiken und Chancen
- Häufig gestellte Fragen
- Nebenwirkungen einer Einmalzahlung
- Elternzeit und Gehaltserhöhung
- Einmalzahlung und Minijob
- Elternzeit und Arbeitszeitreduzierung
- ElterngeldPlus und Einmalzahlung
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen
- 1. Wer hat Anspruch auf eine Einmalzahlung während der Elternzeit?
- 2. Welche Arten von Einmalzahlungen sind möglich?
- 3. Hat eine Einmalzahlung Auswirkungen auf mein Elterngeld?
- 4. Wann und wie kann ich eine Einmalzahlung beantragen?
- 5. Muss ich eine Einmalzahlung versteuern?
- 6. Kann ich während der Elternzeit Arbeitslosengeld beziehen und eine Einmalzahlung erhalten?
- 7. Welche Risiken und Chancen sind mit einer Einmalzahlung während der Elternzeit verbunden?
- 8. Gibt es Fristen für die Beantragung einer Einmalzahlung?
- 9. Kann ich eine Einmalzahlung und eine Gehaltserhöhung gleichzeitig erhalten?
- 10. Ist eine Einmalzahlung während der Elternzeit mit einem Minijob möglich?
- Verweise
Eine Einmalzahlung erhalten
Eine Einmalzahlung während der Elternzeit zu erhalten, kann eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten. Es gibt mehrere mögliche Quellen für solche Zahlungen, wie zum Beispiel Bonuszahlungen vom Arbeitgeber oder staatliche Leistungen. Um eine Einmalzahlung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies könnte bedeuten, dass Sie noch während der Elternzeit beschäftigt sein müssen oder dass Ihr Arbeitgeber bestimmte Bedingungen festlegt. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über mögliche Zahlungen und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine solche Einmalzahlung Auswirkungen auf Ihr Elterngeld haben kann und dass Sie möglicherweise eine Rückzahlung leisten müssen.
Voraussetzungen für eine Einmalzahlung
Um eine Einmalzahlung während der Elternzeit zu erhalten, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zunächst einmal müssen Sie während der Elternzeit weiterhin beschäftigt sein. Dies bedeutet, dass Sie entweder in Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben können. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Möglichkeit einräumt und Ihre Beschäftigung während der Elternzeit genehmigt. Darüber hinaus können auch andere Bedingungen gelten, die von Ihrem Arbeitgeber festgelegt werden. Einige Arbeitgeber bieten Bonuszahlungen oder Prämien an, die an bestimmte Leistungsziele oder Bedingungen geknüpft sind. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über diese Möglichkeiten und stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine Einmalzahlung zu erhalten.
Auswirkungen auf das Elterngeld
Eine Einmalzahlung während der Elternzeit kann Auswirkungen auf Ihr Elterngeld haben. Wenn Ihre Einmalzahlung bestimmte Höchstgrenzen überschreitet, kann dies zu einer Kürzung oder sogar zum Wegfall des Elterngeldes führen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen für Ihr Bundesland zu überprüfen, da diese variieren können. Eine Einmalzahlung wird als Einkommen angesehen und kann daher Ihre Einkommensgrenze für das Elterngeld beeinflussen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Auswirkungen einer Einmalzahlung auf Ihr Elterngeld mit dem zuständigen Elterngeldamt besprechen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wenn Sie weitere Fragen zur Beantragung oder den Auswirkungen einer Einmalzahlung während der Elternzeit haben, können Sie sich an das Elterngeldamt wenden.
Beantragung einer Einmalzahlung
Die Beantragung einer Einmalzahlung während der Elternzeit kann je nach Quelle unterschiedliche Schritte erfordern. Wenn es um Bonuszahlungen vom Arbeitgeber geht, sollten Sie sich an die Personalabteilung wenden und nach den entsprechenden Formularen oder Verfahren fragen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, einen schriftlichen Antrag einzureichen. Wenn es um staatliche Leistungen geht, sollten Sie sich an die zuständige Behörde oder das zuständige Amt wenden und Informationen über den Antragsprozess erhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Sie können auch einen Anwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte unternommen haben und Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Rechtsfragen und Fristen
Rechtsfragen und Fristen spielen eine wichtige Rolle bei der Beantragung einer Einmalzahlung während der Elternzeit. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Bevor Sie eine Einmalzahlung beantragen, sollten Sie prüfen, ob es bestimmte Fristen gibt, die eingehalten werden müssen. Möglicherweise müssen Sie auch bestimmte Unterlagen vorlegen, um Ihre Berechtigung nachzuweisen. Wenn Sie unsicher sind, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an Ihre zuständige Behörde zu wenden. Verpassen Sie nicht die Fristen, um mögliche finanzielle Unterstützung nicht zu versäumen.
Arbeitsrechtliche Aspekte
In Bezug auf die arbeitsrechtlichen Aspekte einer Einmalzahlung während der Elternzeit ist es wichtig, sich über die geltenden Bestimmungen und Vereinbarungen zu informieren. Ihr Anspruch auf eine Einmalzahlung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber und den geltenden Gesetzen. Es kann Situationen geben, in denen eine Einmalzahlung zu bestimmten Bedingungen erfolgt, wie zum Beispiel die Rückzahlung, wenn Sie vor Ablauf der Elternzeit aus dem Unternehmen ausscheiden. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Einmalzahlung während der Elternzeit, um eine klare Vorstellung von den arbeitsrechtlichen Aspekten zu haben. Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihre Elternzeit zu kündigen, finden Sie hier eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben während der Elternzeit.
Steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte spielen bei einer Einmalzahlung während der Elternzeit eine wichtige Rolle. Die steuerliche Behandlung einer Einmalzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Zahlung, dem Zweck und dem Zeitpunkt. In einigen Fällen können Einmalzahlungen steuerfrei sein, während in anderen Fällen Steuern auf die Auszahlung erhoben werden können. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Experten für Steuerfragen zu beraten, um sicherzustellen, dass Sie die steuerlichen Auswirkungen einer Einmalzahlung verstehen und die richtigen Abgaben leisten. Zudem kann es sein, dass die Einmalzahlung Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Kindergeld hat. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, lesen Sie unseren Artikel über die Rückzahlung des Kindergeldes in Raten.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte einer Einmalzahlung während der Elternzeit sind ebenfalls zu beachten. In Bezug auf die Rentenversicherung wird die Einmalzahlung als beitragspflichtige Einnahme behandelt und kann somit Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche haben. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Einmalzahlung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt angesehen, was zu höheren Beiträgen führen kann. Es ist wichtig, sich mit Ihrer Kranken- und Rentenversicherung in Verbindung zu setzen, um über die genauen Auswirkungen informiert zu sein und eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Weitere Informationen zu den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Elternzeit und Arbeitslosengeld
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da Sie während dieser Zeit nicht als arbeitslos gelten. Das Arbeitslosengeld wird in der Regel gezahlt, wenn Sie Ihre Beschäftigung verlieren und aktiv auf der Suche nach einer neuen Stelle sind. In der Elternzeit ruht Ihr Arbeitsverhältnis und Sie können Ihre Arbeit nicht ausüben. Wenn Sie jedoch vor Beginn der Elternzeit arbeitslos waren und Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, kann dieser Anspruch während der Elternzeit weiterhin bestehen. Es ist wichtig, sich bei der Agentur für Arbeit über die genauen Regelungen zu informieren und mögliche Anträge rechtzeitig zu stellen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Weitere Informationen zum Umgangsrecht während der Elternzeit finden Sie hier.
Risiken und Chancen
Eine Einmalzahlung während der Elternzeit birgt sowohl Risiken als auch Chancen. Einer der Risikofaktoren ist, dass die Einmalzahlung Auswirkungen auf Ihr Elterngeld haben kann. Es könnte dazu führen, dass Sie weniger Elterngeld erhalten oder dass Sie eine Rückzahlung leisten müssen, falls die Einmalzahlung als Einkommen angerechnet wird. Dies kann zu finanziellen Unsicherheiten führen und Ihre Planung beeinflussen. Auf der anderen Seite bietet eine Einmalzahlung auch Chancen. Es kann Ihnen zusätzliches Geld während der Elternzeit verschaffen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken oder um bestimmte Ausgaben zu tätigen. Es kann auch eine Möglichkeit sein, für einen späteren Zeitpunkt vorzusorgen, indem Sie das Geld investieren oder sparen. Bevor Sie eine Einmalzahlung akzeptieren, sollten Sie daher sorgfältig abwägen, ob die Vorteile die möglichen Risiken überwiegen.
Häufig gestellte Fragen
In diesem Abschnitt werden wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Einmalzahlung während der Elternzeit beantworten:
1. Wer ist berechtigt, eine Einmalzahlung während der Elternzeit zu erhalten?
– Berechtigt sind in der Regel Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
2. Kann ich eine Einmalzahlung von meinem Arbeitgeber verlangen?
– Eine Einmalzahlung vom Arbeitgeber ist in der Regel freiwillig. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen und mögliche Leistungen oder Boni während der Elternzeit erörtern.
3. Wie wirkt sich eine Einmalzahlung auf mein Elterngeld aus?
– Eine Einmalzahlung kann Auswirkungen auf Ihr Elterngeld haben. Sie erhöht Ihr Einkommen für den Monat, in dem die Einmalzahlung erfolgt, was zu einer Reduzierung des Elterngeldes führen kann.
4. Muss ich eine Einmalzahlung zurückzahlen?
– Es kann sein, dass Sie eine Einmalzahlung zurückzahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie die Bedingungen und eventuelle Rückzahlungsklauseln kennen.
5. Wo kann ich weitere Informationen zur Einmalzahlung während der Elternzeit erhalten?
– Ihr Arbeitgeber oder das zuständige Amt für Familienleistungen kann Ihnen weitere Informationen und Auskünfte zu den Einzelheiten geben.
Bitte beachten Sie, dass die Antworten auf diese Fragen allgemein gehalten sind und es von Fall zu Fall unterschiedliche Regelungen geben kann. Es ist ratsam, individuelle Rücksprachen mit Ihrem Arbeitgeber oder entsprechenden Behörden zu halten.
Nebenwirkungen einer Einmalzahlung
Eine Einmalzahlung während der Elternzeit kann einige Nebenwirkungen haben, die Sie berücksichtigen sollten. Eine solche Zahlung kann sich auf Ihr Elterngeld auswirken und dazu führen, dass Sie möglicherweise eine Rückzahlung leisten müssen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen in Bezug auf die Kombination von Einmalzahlungen und Elterngeld zu überprüfen, da diese je nach individueller Situation unterschiedlich sein können. Darüber hinaus kann eine Einmalzahlung auch steuerliche Auswirkungen haben. In einigen Fällen kann dies zu einer höheren Steuerlast führen, da die Einmalzahlung als Einkommen angesehen werden kann. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung zu verstehen.
Elternzeit und Gehaltserhöhung
Während der Elternzeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Gehaltserhöhung. Allerdings gibt es Situationen, in denen eine Gehaltserhöhung dennoch möglich ist. Wenn beispielsweise im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine automatische Gehaltserhöhung vorgesehen ist, haben auch Arbeitnehmer in Elternzeit Anspruch darauf. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber freiwillig eine Gehaltserhöhung gewährt, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten. In solchen Fällen sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Gehaltserhöhung während der Elternzeit sprechen. Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnissen vorzubeugen und sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Verpflichtungen einhalten. Beachten Sie jedoch, dass eine Gehaltserhöhung während der Elternzeit Auswirkungen auf das Elterngeld haben kann, da dieses in der Regel auf dem vorherigen Gehalt basiert.
Einmalzahlung und Minijob
Wenn Sie während der Elternzeit einen Minijob ausüben und eine Einmalzahlung erhalten, sollten Sie die Auswirkungen auf Ihren Verdienst und Ihre Sozialabgaben beachten. Grundsätzlich gelten für Minijobber bestimmte Regelungen, die auch bei einer Einmalzahlung berücksichtigt werden sollten. Eine Einmalzahlung kann dazu führen, dass Sie die monatliche Verdienstgrenze überschreiten und somit keine günstigen Abgabenpauschalen mehr erhalten. Stattdessen müssen Sie unter Umständen höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es ist wichtig, dass Sie die genauen Regelungen für Minijobber und Einmalzahlungen kennen, um keine unerwarteten finanziellen Verpflichtungen einzugehen.
Elternzeit und Arbeitszeitreduzierung
Während der Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Dies kann durch eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ermöglicht werden. Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen zu beachten. Eine Reduzierung der Arbeitszeit hat Auswirkungen auf das Gehalt und das Elterngeld. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über die Arbeitszeitreduzierung zu sprechen und die Möglichkeiten zu besprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, während der Elternzeit in Elternteilzeit zu arbeiten, was eine noch flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit ermöglicht. Bei einer solchen Arbeitszeitreduzierung sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten und stellen Sie sicher, dass Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um die Arbeitszeit reduzieren zu können.
ElterngeldPlus und Einmalzahlung
ElterngeldPlus ist eine Option für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Es ermöglicht Ihnen, einen Teil Ihres Gehalts weiterhin zu erhalten, während Sie Zeit mit Ihrem Kind verbringen. Wenn Sie ElterngeldPlus in Anspruch nehmen möchten und gleichzeitig eine Einmalzahlung erhalten, sollten Sie beachten, dass dies Auswirkungen auf Ihr Elterngeld haben kann. Die Einmalzahlung wird auf das Elterngeld angerechnet und kann zu einer Verringerung der monatlichen Elterngeldzahlungen führen. Es ist wichtig, die Regelungen bezüglich ElterngeldPlus und Einmalzahlungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Berechnung durchzuführen, um die finanziellen Auswirkungen zu verstehen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen und die notwendigen Unterlagen einreichen, um sowohl das ElterngeldPlus als auch die Einmalzahlung zu erhalten.
Zusammenfassung
In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema „Einmalzahlung während Elternzeit“ behandelt. Eine Einmalzahlung kann während der Elternzeit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten, aber es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über mögliche Zahlungen zu informieren und die Beantragung sorgfältig vorzubereiten. Beachten Sie auch die Auswirkungen auf Ihr Elterngeld und mögliche Rückzahlungen. Wir haben auch die arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte beleuchtet, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Denken Sie daran, dass es bestimmte Risiken und Chancen gibt, die damit verbunden sind, und dass eine Einmalzahlung auch Auswirkungen auf andere Aspekte Ihrer Elternzeit haben kann, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Arbeitszeitreduzierung. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie möglicherweise in unseren häufig gestellten Fragen die Antworten. Es ist wichtig, dass Sie die bestmögliche finanzielle Situation für Ihre Elternzeit schaffen, und eine sorgfältige Planung kann Ihnen dabei helfen.
Häufig gestellte Fragen
1. Wer hat Anspruch auf eine Einmalzahlung während der Elternzeit?
Die Anspruchsberechtigung für eine Einmalzahlung während der Elternzeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen. In den meisten Fällen haben Arbeitnehmer, die noch während der Elternzeit beschäftigt sind, Anspruch auf eine solche Zahlung. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Voraussetzungen Ihres Arbeitgebers zu prüfen.
2. Welche Arten von Einmalzahlungen sind möglich?
Es gibt verschiedene Arten von Einmalzahlungen, die Sie während Ihrer Elternzeit erhalten können. Dazu gehören Bonuszahlungen vom Arbeitgeber, Sonderzahlungen, Jahresprämien oder auch staatliche Leistungen, wie beispielsweise das ElterngeldPlus.
3. Hat eine Einmalzahlung Auswirkungen auf mein Elterngeld?
Ja, eine Einmalzahlung kann Auswirkungen auf Ihr Elterngeld haben. Je nach Höhe der Einmalzahlung kann es zu einer Kürzung oder sogar zu einer vollständigen Streichung des Elterngeldes kommen. Es ist wichtig, die Regelungen und Bedingungen genau zu prüfen, um eventuelle finanzielle Verluste zu vermeiden.
4. Wann und wie kann ich eine Einmalzahlung beantragen?
Den genauen Zeitpunkt und das Verfahren zur Beantragung einer Einmalzahlung während der Elternzeit sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Dies kann je nach Unternehmen und individuellen Vereinbarungen variieren. Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Elternzeit zu stellen, um mögliche Fristen einzuhalten.
5. Muss ich eine Einmalzahlung versteuern?
Die Besteuerung von Einmalzahlungen während der Elternzeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Zahlung und Ihrem individuellen Steuersatz. Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen besser einschätzen zu können.
6. Kann ich während der Elternzeit Arbeitslosengeld beziehen und eine Einmalzahlung erhalten?
In der Regel ist es möglich, während der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beziehen und gleichzeitig eine Einmalzahlung zu erhalten. Allerdings können hierbei bestimmte Bedingungen gelten, die individuell mit der Arbeitsagentur abgestimmt werden müssen.
7. Welche Risiken und Chancen sind mit einer Einmalzahlung während der Elternzeit verbunden?
Bei einer Einmalzahlung während der Elternzeit können sowohl Risiken als auch Chancen verbunden sein. Auf der einen Seite kann eine Einmalzahlung eine finanzielle Unterstützung bieten, auf der anderen Seite können damit jedoch auch rechtliche Konsequenzen und steuerliche Auswirkungen einhergehen. Es ist wichtig, alle Aspekte sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.
8. Gibt es Fristen für die Beantragung einer Einmalzahlung?
Ja, es können Fristen für die Beantragung einer Einmalzahlung während der Elternzeit gelten. Diese Fristen können von Ihrem Arbeitgeber festgelegt werden und sollten vor Beginn der Elternzeit beachtet werden, um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren.
9. Kann ich eine Einmalzahlung und eine Gehaltserhöhung gleichzeitig erhalten?
Grundsätzlich ist es möglich, während der Elternzeit sowohl eine Einmalzahlung als auch eine Gehaltserhöhung zu erhalten. Dies hängt jedoch von den individuellen Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber ab. Es ist empfehlenswert, dies rechtzeitig vor Beginn der Elternzeit zu klären.
10. Ist eine Einmalzahlung während der Elternzeit mit einem Minijob möglich?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, während der Elternzeit einen Minijob auszuüben und gleichzeitig eine Einmalzahlung zu erhalten. Es gelten jedoch bestimmte Einkommensgrenzen, die bei einem Minijob nicht überschritten werden dürfen, um weiterhin Anspruch auf das Elterngeld zu haben.