Nach Abschluss einer Reha-Maßnahme kann es vorkommen, dass eine weitere Krankmeldung erforderlich ist. In solch einer Situation ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und entsprechend zu handeln. Es gibt gewisse Pflichten sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Sozialversicherungsträger. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in dieser Situation vorgehen sollten und welche Rechtsfolgen daraus resultieren können. Darüber hinaus werden auch andere Aspekte wie etwa die Integration in den Arbeitsplatz oder eine mögliche Umschulung behandelt. Es ist essenziell, korrekt zu handeln, um mögliche negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und die Sozialversicherungsleistungen zu vermeiden. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.
Zusammenfassung
- Rechtliche Grundlagen
- Vorgehensweise
- Rechtsfolgen
- Sonstige Aspekte
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- 1. Kann ich weiterhin krankgeschrieben werden, nachdem ich meine Rehabilitationsmaßnahme abgeschlossen habe?
- 2. Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Krankmeldung nach der Reha?
- 3. Muss ich meinem Arbeitgeber über meine weitere Krankschreibung informieren?
- 4. Kann mein Arbeitgeber meine Kündigung während meiner Krankschreibung aussprechen?
- 5. Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung während meiner weiteren Krankschreibung?
- 6. Bin ich während meiner Krankschreibung weiterhin sozialversichert?
- 7. Kann ich während meiner Krankschreibung an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen?
- 8. Kann ich mich während meiner Krankschreibung beruflich neu orientieren oder umschulen lassen?
- 9. Welche Unterstützung kann ich von der Krankenkasse während meiner weiteren Krankschreibung erwarten?
- 10. Wie lange kann meine Krankschreibung nach der Reha maximal dauern?
- Verweise
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen, die bei einer weiteren Krankmeldung nach einer Reha-Maßnahme relevant sind, sind von großer Bedeutung. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, welche Schritte unternommen werden müssen, um die Arbeitsunfähigkeit richtig zu dokumentieren und zu verlängern. Eine rechtzeitige Krankmeldung ist entscheidend, um möglichen Konflikten mit dem Arbeitgeber vorzubeugen. Zudem müssen auch die Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt werden. Es kann auch ratsam sein, den Sozialversicherungsträger über die Situation zu informieren. Es ist wichtig, dass alle diese Schritte korrekt durchgeführt werden, um mögliche Rechtsfolgen zu vermeiden und weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Sozialversicherungsleistungen zu haben. Weitere Informationen zu spezifischen Situationen wie einem Arbeitsunfall in einem Minijob, Problemen bei der Anmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber oder dem Bedürfnis, während der Arbeitszeit auf die Toilette zu gehen, können relevant sein und sollten bei Bedarf berücksichtigt werden \[Link: /arbeitsunfall-minijob/\].
Krankmeldung nach der Reha
Eine korrekte Krankmeldung nach der Reha ist entscheidend, um die Arbeitsunfähigkeit weiterhin zu dokumentieren. Hierbei sollten Sie folgende Schritte beachten:
– Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und reichen Sie Ihre ärztliche Bescheinigung fristgerecht ein.
– Achten Sie darauf, alle notwendigen Informationen in der Krankmeldung anzugeben, wie z.B. den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.
– Halten Sie sich an die Mitteilungspflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie ihn über Ihre weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit.
– Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Sie ordnungsgemäß bei der Krankenkasse angemeldet hat. Falls nicht, sollten Sie dies umgehend klären \[Link: /arbeitgeber-meldet-mich-nicht-bei-der-krankenkasse-an/\].
Eine rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist wichtig, um Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Sozialversicherungsleistungen zu erhalten. Beachten Sie, dass es auch in bestimmten Situationen wichtig sein kann, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn Sie während der Arbeitszeit auf die Toilette gehen müssen \[Link: /auf-toilette-gehen/\].
Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit
Um die Arbeitsunfähigkeit nach einer Reha-Maßnahme zu verlängern, müssen bestimmte Schritte unternommen werden. Zunächst sollte der behandelnde Arzt konsultiert werden, um die Notwendigkeit einer weiteren Krankschreibung zu besprechen. Der Arzt kann dann eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Es ist wichtig, dass diese Verlängerung rechtzeitig beantragt wird, um mögliche Probleme oder Konflikte zu vermeiden. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu prüfen und gegebenenfalls auch eine Zweitmeinung eines betriebsärztlichen Dienstes einzuholen. Die genauen Regelungen zur Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit können je nach Unternehmen und individueller Situation variieren, daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen und gegebenenfalls auch den Sozialversicherungsträger über die Verlängerung zu informieren.
Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
Die Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber sind ein wichtiger Aspekt bei einer weiteren Krankmeldung nach der Reha. Als Arbeitnehmer ist es Ihre Verantwortung, den Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Hierbei müssen Sie den genauen Zeitraum angeben und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Eine rechtzeitige und korrekte Mitteilung ist entscheidend, um mögliche Konflikte zu vermeiden und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Es empfiehlt sich, die Mitteilung schriftlich zu erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Es ist auch möglich, mit dem Arbeitgeber abzustimmen, ob und wie die Arbeitszeit eventuell angepasst werden kann. Die genauen Mitteilungspflichten können je nach individuellem Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen variieren, daher ist es ratsam, sich darüber zu informieren und entsprechend zu handeln.
Vorgehensweise
Bei einer weiteren Krankmeldung nach der Reha ist eine klare Vorgehensweise wichtig, um rechtzeitig und korrekt zu handeln. Zunächst einmal sollte man nicht zögern und frühzeitig aktiv werden. Es ist ratsam, ärztliche Bescheinigungen einzuholen, die die Arbeitsunfähigkeit dokumentieren und verlängern. Diese sollten detaillierte Angaben zur Art der Erkrankung und der voraussichtlichen Dauer enthalten. Parallel dazu sollte der Arbeitgeber informiert werden, um eine Abstimmung zu ermöglichen und Probleme zu vermeiden. Außerdem sollte der Sozialversicherungsträger über die Krankmeldung in Kenntnis gesetzt werden. Eine schnelle und korrekte Umsetzung dieser Schritte ist entscheidend, um negative Rechtsfolgen zu vermeiden und weiterhin Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Sozialversicherungsleistungen zu wahren. Es ist wichtig, den individuellen Bedürfnissen und Rechten des Arbeitnehmers Rechnung zu tragen und eine enge Abstimmung mit den relevanten Parteien zu suchen.
Rechtzeitig handeln
Um möglichen Komplikationen vorzubeugen, ist es von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig zu handeln. Sobald Sie feststellen, dass eine weitere Krankmeldung nach der Reha-Maßnahme erforderlich ist, sollten Sie unverzüglich aktiv werden. Verzögern Sie nicht das Einholen ärztlicher Bescheinigungen und die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Eine rechtzeitige Handlung gewährleistet, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß dokumentiert und verlängert wird. Dies ist wichtig, um mögliche Rechtsfolgen zu vermeiden und Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Sozialversicherungsleistungen aufrechtzuerhalten. Zögern Sie daher nicht, sondern handeln Sie schnell und effektiv, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Ärztliche Bescheinigungen einholen
Um eine weitere Krankmeldung nach einer Reha-Maßnahme vorzunehmen, ist es wichtig, ärztliche Bescheinigungen einzuholen. Diese Bescheinigungen dokumentieren die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit und dienen als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und dem Sozialversicherungsträger. Es ist ratsam, sich frühzeitig darum zu kümmern und regelmäßige Termine mit dem behandelnden Arzt zu vereinbaren. Der Arzt stellt die Bescheinigungen aus, in denen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angegeben wird. Es ist wichtig, dass die Bescheinigungen den entsprechenden Zeitraum abdecken und rechtzeitig dem Arbeitgeber und gegebenenfalls dem Sozialversicherungsträger vorgelegt werden. Eine Kopie der Bescheinigungen sollte für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, zusätzliche medizinische Unterlagen oder Gutachten vorzulegen, um die fortgesetzte Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Es ist empfehlenswert, sich diesbezüglich mit dem behandelnden Arzt abzustimmen und gegebenenfalls weitere Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Arbeitgeber informieren und abstimmen
Es ist wichtig, den Arbeitgeber über die weitere Krankschreibung nach der Reha zu informieren und sich mit ihm abzustimmen. Dies sollte zeitnah geschehen, um mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss über die genaue Dauer der weiteren Arbeitsunfähigkeit informiert werden, damit er entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Dabei sollten auch eventuelle Rehabilitationsmaßnahmen oder spezielle Anforderungen berücksichtigt und besprochen werden. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist entscheidend, um das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten und weitere Unterstützung zu erhalten.
Sozialversicherungsträger informieren
Es ist wichtig, den Sozialversicherungsträger über die erneute Krankmeldung nach der Reha zu informieren. Dies kann in der Regel durch das Einreichen der ärztlichen Bescheinigungen erfolgen. Der Sozialversicherungsträger muss über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit informiert werden, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen haben. Es ist ratsam, diese Mitteilung so früh wie möglich vorzunehmen, um mögliche Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden. Eine rechtzeitige Benachrichtigung ermöglicht es dem Sozialversicherungsträger, die notwendigen Schritte einzuleiten und die Leistungen fortzusetzen. Halten Sie alle Unterlagen bereit, um den Prozess reibungslos zu gestalten \[Link: /sozialversicherungsträger-informieren/\].
Rechtsfolgen
Die Rechtsfolgen einer weiteren Krankmeldung nach einer Reha-Maßnahme können vielfältig sein. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis kann eine längere Arbeitsunfähigkeit dazu führen, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um den Arbeitsplatz zu sichern oder den Mitarbeiter gegebenenfalls anderweitig einzusetzen. Eventuell drohen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Hinsichtlich der Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch, jedoch können Abweichungen bestehen, abhängig von der Dauer der Krankmeldung und den individuellen Arbeitsvertragsbedingungen. Darüber hinaus können sich auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsleistungen ergeben, beispielsweise in Bezug auf die Höhe des Krankengelds oder eines eventuellen Anspruchs auf eine medizinische Rehabilitation. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Rechtsfolgen im individuellen Fall zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen.
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Die Krankmeldung nach einer Reha-Maßnahme kann Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet ist, den Arbeitsplatz während der Krankheitsdauer freizuhalten. Es besteht jedoch auch das Risiko einer Kündigung, wenn die Krankheit zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führt. In solchen Fällen ist es ratsam, sich über die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Ansprüche auf Entgeltfortzahlung
Ansprüche auf Entgeltfortzahlung:
– Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, vorausgesetzt, sie sind gesetzlich krankenversichert.
– Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das fortlaufende Gehalt für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen, je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
– Die genaue Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung kann in Tarifverträgen oder im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein.
– In der Regel wird das Gehalt für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zu 100% fortgezahlt. Danach greift die Krankengeldzahlung der Krankenkasse.
– Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend zu machen, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
– Es ist wichtig, den Arbeitgeber rechtzeitig über die Krankmeldung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren, um Probleme bei der Entgeltfortzahlung zu vermeiden.
Sozialversicherungsleistungen während der Krankschreibung
Sozialversicherungsleistungen während der Krankschreibung sind ein wichtiger Aspekt, der beachtet werden muss. Während dieser Zeit haben Arbeitnehmer möglicherweise Anspruch auf bestimmte Leistungen. Dazu gehören in der Regel Krankengeldleistungen von der Krankenkasse. Für den Erhalt von Krankengeld ist es erforderlich, dass die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen wird. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am bisherigen Einkommen und wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Darüber hinaus können auch andere Sozialversicherungsleistungen wie beispielsweise Rentenansprüche oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zu informieren und gegebenenfalls Leistungen zu beantragen.
Sonstige Aspekte
Neben den bereits genannten rechtlichen Grundlagen gibt es noch einige weitere Aspekte, die bei einer weiteren Krankmeldung nach der Reha zu beachten sind. Einer davon ist die Integration in den Arbeitsplatz nach der Genesung. Es kann ratsam sein, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Unterstützung und Wiedereingliederung zu besprechen, um den Übergang zurück in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Eine Umschulung oder berufliche Neuorientierung können ebenfalls eine Option sein, wenn aufgrund der gesundheitlichen Situation der bisherige Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann. In solchen Fällen ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Schritte einzuleiten. Eine weiterführende Hilfestellung kann dabei auch von der Agentur für Arbeit oder anderen unterstützenden Organisationen angeboten werden. Einige dieser Aspekte können in einer übersichtlichen Tabelle oder Liste zusammengefasst werden, um einen besseren Überblick zu ermöglichen.
Rehabilitationsmaßnahmen und Integration in den Arbeitsplatz
Die Rehabilitation nach einer schweren Krankheit oder Verletzung spielt eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Es ist notwendig, die Rehabilitationsmaßnahmen mit dem Arbeitgeber abzustimmen, um eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies kann verschiedene Schritte beinhalten, wie zum Beispiel die schrittweise Wiedereingliederung, flexible Arbeitszeitmodelle oder die Anpassung des Arbeitsplatzes. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Mitarbeiter eng zusammenarbeiten, um die beste Unterstützung und Anpassungsmöglichkeiten zu finden. Dies ermöglicht dem Mitarbeiter eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsalltag und steigert die Chancen auf langfristige Stabilität im Beruf. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die vorhandenen Möglichkeiten der Arbeitsplatzintegration zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von Reha-Einrichtungen oder beruflichen Rehabilitationsexperten in Anspruch zu nehmen. So kann eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ermöglicht werden.
Umschulung und berufliche Neuorientierung
Eine weitere wichtige Überlegung nach einer Reha-Maßnahme ist die Möglichkeit einer Umschulung oder beruflichen Neuorientierung. Umschulungsmaßnahmen können eine gute Option sein, wenn aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall ist es ratsam, sich mit den zuständigen Stellen wie der Arbeitsagentur oder Bildungseinrichtungen in Verbindung zu setzen, um Informationen über mögliche Umschulungsangebote und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine berufliche Neuorientierung kann auch in Betracht gezogen werden, um einen Beruf auszuüben, der den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen besser entspricht. Es ist wichtig, die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Umschulung oder berufliche Neuorientierung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Fazit
Im Fazit sollte betont werden, dass es wichtig ist, die richtigen Schritte zu unternehmen, wenn man nach einer Reha-Maßnahme weiterhin krankgeschrieben ist. Die Beachtung der rechtlichen Grundlagen und die Erfüllung der Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber sind entscheidend, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Es ist auch ratsam, den Sozialversicherungsträger über die Situation zu informieren, um mögliche Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Sozialversicherungsleistungen aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sollte eine Integration in den Arbeitsplatz angestrebt werden, um eine erfolgreiche Rehabilitation zu ermöglichen. Falls notwendig, können Umschulungs- oder berufliche Neuorientierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Indem man all diese Aspekte berücksichtigt, kann man sicherstellen, dass man auch nach der Reha-Maßnahme bestmöglich unterstützt wird und die richtige Unterstützung erhält.
Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich weiterhin krankgeschrieben werden, nachdem ich meine Rehabilitationsmaßnahme abgeschlossen habe?
Ja, es ist möglich, auch nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme weiterhin krankgeschrieben zu werden. Die Entscheidung hängt von Ihrem Gesundheitszustand und der Einschätzung Ihres behandelnden Arztes ab. Es ist wichtig, alle erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen einzuholen und rechtzeitig zu handeln.
2. Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Krankmeldung nach der Reha?
Die Krankmeldung nach der Reha wird durch das Arbeitsrecht und die Regelungen der Krankenversicherung geregelt. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und entsprechend zu handeln, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
3. Muss ich meinem Arbeitgeber über meine weitere Krankschreibung informieren?
Ja, Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre weitere Krankschreibung zu informieren. Dies sollte rechtzeitig erfolgen, so dass Ihr Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, um den Arbeitsablauf zu organisieren.
4. Kann mein Arbeitgeber meine Kündigung während meiner Krankschreibung aussprechen?
Grundsätzlich ist eine Kündigung während Ihrer Krankschreibung möglich, allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die den Kündigungsschutz während der Krankschreibung gewährleisten. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte und mögliche Ansprüche zu kennen.
5. Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung während meiner weiteren Krankschreibung?
Ja, Sie haben in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung während Ihrer weiteren Krankschreibung. Die genauen Regelungen dazu können im Arbeitsvertrag oder durch Tarifvereinbarungen festgelegt sein. Es ist wichtig, Ihren Anspruch geltend zu machen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
6. Bin ich während meiner Krankschreibung weiterhin sozialversichert?
Während Ihrer Krankschreibung bleiben Sie weiterhin sozialversichert. Die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden weiterhin von Ihrem Arbeitgeber abgeführt.
7. Kann ich während meiner Krankschreibung an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen?
Ja, es ist möglich, während Ihrer Krankschreibung an Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Maßnahmen sollen Ihnen helfen, Ihre Gesundheit wiederherzustellen und Ihre Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, dies mit Ihrem behandelnden Arzt und Ihrem Arbeitgeber abzustimmen.
8. Kann ich mich während meiner Krankschreibung beruflich neu orientieren oder umschulen lassen?
Während Ihrer Krankschreibung können Sie sich beruflich neu orientieren oder eine Umschulung in Erwägung ziehen. Es kann sinnvoll sein, sich von einem Berater oder einer Beraterin unterstützen zu lassen, um die besten Möglichkeiten für Ihre berufliche Zukunft zu finden.
9. Welche Unterstützung kann ich von der Krankenkasse während meiner weiteren Krankschreibung erwarten?
Die genaue Unterstützung, die Sie von der Krankenkasse während Ihrer weiteren Krankschreibung erhalten können, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Möglichkeiten können finanzielle Leistungen und medizinische Rehabilitation umfassen. Es kann sinnvoll sein, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen zu erhalten.
10. Wie lange kann meine Krankschreibung nach der Reha maximal dauern?
Die maximale Dauer Ihrer Krankschreibung nach der Reha kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. Ihrem Gesundheitszustand und den ärztlichen Empfehlungen. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie lange Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Es ist wichtig, dies mit Ihrem behandelnden Arzt und den gesetzlichen Bestimmungen abzustimmen.