In der Probezeit krank zu werden kann für Arbeitnehmer eine besondere Herausforderung darstellen. Es stellen sich Fragen nach den Rechten und Pflichten, die in dieser Situation gelten, sowie nach den möglichen Konsequenzen. In diesem Artikel werden wir einen detaillierten Leitfaden für Arbeitnehmer bieten, der Informationen zu den Rechten, Pflichten und Tipps bei Krankheit während der Probezeit enthält. Von der fristgerechten Krankmeldung über die Lohnfortzahlung bis hin zur Arbeitszeitgestaltung während der Genesung werden alle relevanten Aspekte beleuchtet. Darüber hinaus werden nützliche Tipps gegeben, wie man sich in dieser schwierigen Situation am besten verhält. Wir hoffen, dass dieser Artikel Arbeitnehmern in der Probezeit dabei hilft, ihre Rechte zu verstehen und angemessen auf Krankheit zu reagieren.
Zusammenfassung
- Rechte des Arbeitnehmers in der Probezeit
- Pflichten des Arbeitnehmers in der Probezeit
- Tipps für Arbeitnehmer
- Was tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht?
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen
- 1. Muss ich mich in der Probezeit genauso krankmelden wie nach der Probezeit?
- 2. Was passiert, wenn ich während der Probezeit lange krank bin?
- 3. Kann ich während der Probezeit gekündigt werden, wenn ich krank bin?
- 4. Welche Nachweispflichten habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich krank bin?
- 5. Kann ich während der Probezeit meinen Urlaub nehmen, wenn ich krank war?
- 6. Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber mitzuteilen, was genau mich krank macht?
- 7. Kann ich während der Krankheit in der Probezeit Überstunden ableisten?
- 8. Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ich während der Probezeit krank werde?
- 9. Muss ich meine Krankheit meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen?
- 10. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber denkt, dass meine Krankheit nur vorgetäuscht ist?
- Verweise
Rechte des Arbeitnehmers in der Probezeit
Rechte des Arbeitnehmers in der Probezeit: Während der Probezeit haben Arbeitnehmer auch bei Krankheit bestimmte Rechte, die sie kennen sollten. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden und eine Krankmeldung einzureichen. Zusätzlich muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorgelegt werden.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In der Regel besteht auch während der Probezeit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber muss das Gehalt für eine bestimmte Zeit weiterzahlen, abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen.
- Kündigungsschutz während Krankheit: Während einer Krankheit in der Probezeit besteht grundsätzlich ein Kündigungsschutz. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel bei wiederholter Kurzzeiterkrankung.
- Anspruch auf Krankengeld: Wenn die Krankheit länger andauert und der Arbeitnehmer aus dem Entgeltfortzahlungszeitraum herausfällt, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
- Arbeitszeitgestaltung während der Genesung: Während der Krankheitsphase kann der Arbeitnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit reduzieren oder andere Maßnahmen ergreifen, um die Genesung zu unterstützen.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und entsprechend handeln, um ihre Interessen zu schützen und mögliche Konflikte zu vermeiden. Weitere Informationen zu den Rechten von Arbeitnehmern in der Probezeit finden Sie auf unserer Website.Hier finden Sie auch Informationen zur Kündigung in der Probezeit und zur möglichen Freistellung.
1. Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Für die Krankmeldung und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Probezeit gelten bestimmte Regelungen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Krankheit umgehend beim Arbeitgeber zu melden und eine Krankmeldung einzureichen. Zusätzlich muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorgelegt werden. Dies ist wichtig, um den Krankheitsfall ordnungsgemäß nachzuweisen und Ansprüche wie Lohnfortzahlung geltend machen zu können. Es ist ratsam, die genauen Vorgaben des Arbeitgebers bezüglich der Meldung und Vorlage der Krankmeldung zu beachten, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Weitere Informationen zur Rechtmäßigkeit der Kündigung bei einer Allergie am Arbeitsplatz finden Sie hier. Im Falle von Konflikten können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um mit der Situation umzugehen. Informationen dazu finden Sie hier.
2. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Auch während der Probezeit haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Die genaue Dauer der Lohnfortzahlung kann je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag variieren. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber meldet und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Weitere Informationen zu den spezifischen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
3. Kündigungsschutz während Krankheit
Kündigungsschutz während Krankheit: Während einer Krankheit in der Probezeit besteht grundsätzlich ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht allein aufgrund der Krankheit kündigen. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel bei wiederholter Kurzzeiterkrankung. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber unter Umständen das Arbeitsverhältnis trotz Krankheit beenden. Es ist wichtig, dass sich Arbeitnehmer über ihre Rechte und die genauen Bestimmungen zum Kündigungsschutz während Krankheit informieren, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen.Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung in der Probezeit und zur Möglichkeit der Freistellung.
4. Anspruch auf Krankengeld
4. Anspruch auf Krankengeld: Bei längerer Krankheit besteht möglicherweise ein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer zunächst den Entgeltfortzahlungszeitraum überstehen. Dieser Zeitraum, in dem der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, variiert je nach Arbeitsvertrag und kann bis zu sechs Wochen betragen. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollte der Arbeitnehmer eine Krankengeldzahlung bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Höhe des Krankengeldes entspricht in der Regel einem Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers und wird für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einzureichen, um den Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Weitere Informationen zum Anspruch auf Krankengeld können bei der Krankenkasse erfragt werden.
5. Arbeitszeitgestaltung während der Genesung
Während der Genesungsphase haben Arbeitnehmer in der Probezeit gewisse Möglichkeiten, die Arbeitszeit entsprechend anzupassen, um die Genesung zu fördern. Hier sind einige Aspekte, die dabei berücksichtigt werden sollten:
- Reduzierung der Arbeitszeit: In Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um sich ausreichend zu erholen.
- Flexible Arbeitszeiten: Es kann auch möglich sein, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, um beispielsweise spätere Arbeitsbeginn oder frühzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.
- Anpassung der Aufgaben: Während der Genesungsphase können bestimmte Aufgaben vorübergehend abgegeben oder angepasst werden, um den Genesungsprozess nicht zu beeinträchtigen.
- Arbeiten im Homeoffice: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, während der Genesung vorübergehend im Homeoffice zu arbeiten, um den Arbeitsweg und den Kontakt mit anderen Kollegen zu vermeiden.
- Besprechungen und Termine: Es ist ratsam, Besprechungen und Termine so weit wie möglich zu verschieben oder diese in Absprache mit dem Arbeitgeber per Telefon oder Videokonferenz durchzuführen.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer offen mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren und gemeinsam eine passende Lösung finden, um die Arbeitszeit während der Genesungsphase optimal zu gestalten.
Pflichten des Arbeitnehmers in der Probezeit
Pflichten des Arbeitnehmers in der Probezeit: Neben den Rechten gibt es auch bestimmte Pflichten, denen ein Arbeitnehmer während der Probezeit nachkommen muss. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden und die vorgegebenen Prozeduren zur Krankmeldung einzuhalten.
- Kooperation mit dem Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer sollte während seiner Krankheit eng mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten und ihn regelmäßig über den Genesungsprozess informieren.
- Nachweispflichten erfüllen: Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit durch die entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen und Atteste nachweisen.
Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer diese Pflichten erfüllt, um die Arbeitsbeziehung zu wahren und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine rechtzeitige Krankmeldung und die Erfüllung der Nachweispflichten sind entscheidend, um ein ordnungsgemäßes Prozedere einzuhalten.Hier finden Sie weitere Informationen zum rechtlichen Umgang mit möglichen Konflikten am Arbeitsplatz.
1. Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung
Arbeitnehmer haben in der Probezeit die Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung. Das bedeutet, dass sie ihren Arbeitgeber umgehend über ihre Krankheit informieren müssen. Es ist wichtig, dass die Krankmeldung rechtzeitig erfolgt, damit der Arbeitgeber genügend Zeit hat, geeignete Maßnahmen zu treffen, wie beispielsweise die Umverteilung von Aufgaben oder die Einstellung von Ersatzkräften. Die genauen Vorgaben zur rechtzeitigen Krankmeldung können im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Es empfiehlt sich, die Krankmeldung schriftlich per E-Mail oder per Post zu übermitteln, um einen Nachweis zu haben. Eine telefonische Meldung ist jedoch auch oft ausreichend.
2. Kooperation mit dem Arbeitgeber
Kooperation mit dem Arbeitgeber: Es ist wichtig, während der Krankheit in der Probezeit eng mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, dass man den Arbeitgeber regelmäßig über den eigenen Gesundheitszustand informiert und auf seine Anweisungen und Vorgaben reagiert. Es ist ratsam, offene Kommunikation zu pflegen und den Arbeitgeber über den voraussichtlichen Genesungsverlauf und mögliche Rückkehrtermine auf dem Laufenden zu halten. Dadurch kann Vertrauen aufgebaut werden und der Arbeitgeber kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitnehmer bei der Genesung zu unterstützen.
3. Nachweispflichten erfüllen
Um die Nachweispflichten in der Probezeit zu erfüllen, sollten Arbeitnehmer folgende Punkte beachten:
- Krankmeldung rechtzeitig einreichen: Es ist wichtig, die Krankmeldung so früh wie möglich beim Arbeitgeber einzureichen und über den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt vorlegen. Diese bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit und den voraussichtlichen Zeitraum der Genesung.
- Notwendige Nachweise aufbewahren: Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie beispielsweise Krankmeldungen und ärztliche Bescheinigungen, sorgfältig aufzubewahren. Diese dienen als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit und können bei Bedarf vorgelegt werden.
- Kommunikation dokumentieren: Es empfiehlt sich, alle Kommunikationen mit dem Arbeitgeber schriftlich oder digital zu dokumentieren. So können eventuelle Unstimmigkeiten oder Missverständnisse später nachvollzogen werden.
- Rechtzeitig wieder einsatzbereit sein: Sobald der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist, sollte er dies dem Arbeitgeber mitteilen und bereit sein, die Arbeit wieder aufzunehmen. Dies zeigt Engagement und Professionalität.
Indem Arbeitnehmer ihre Nachweispflichten erfüllen, können sie sicherstellen, dass sowohl ihre Krankheit als auch ihre Arbeitsunfähigkeit angemessen dokumentiert sind. Dies trägt zur Transparenz und zur einvernehmlichen Lösung möglicher Probleme bei.
Tipps für Arbeitnehmer
Tipps für Arbeitnehmer: Wenn man als Arbeitnehmer in der Probezeit krank wird, gibt es einige wichtige Tipps, die helfen können, die Situation bestmöglich zu bewältigen:
- Rechtzeitig krankmelden: Es ist wichtig, die Krankheit umgehend beim Arbeitgeber zu melden. Je früher man Bescheid gibt, desto besser kann der Arbeitgeber darauf reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen: Sobald man durch einen Arzt für arbeitsunfähig erklärt wurde, sollte man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend beim Arbeitgeber einreichen.
- Dokumentation der Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Es ist ratsam, alle Kommunikation mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten. Dadurch hat man im Nachhinein einen Nachweis über getroffene Absprachen und Vereinbarungen.
- Rücksprache mit dem Betriebsrat oder Gewerkschaft suchen: Wenn man unsicher ist oder Fragen hat, kann es hilfreich sein, sich mit dem Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung zu setzen. Diese können unterstützende Informationen und Beratung bieten.
- Bei Problemen rechtlichen Rat einholen: Wenn es zu Konflikten oder Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt, kann es ratsam sein, sich rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle kann helfen, die eigenen Rechte zu verstehen und angemessen zu handeln.
Diese Tipps sollen Arbeitnehmern in der Probezeit dabei helfen, die richtigen Schritte einzuleiten und ihre Rechte zu wahren. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um mögliche negative Folgen zu vermeiden.
1. Rechtzeitig krankmelden
Rechtzeitig krankmelden: Eine rechtzeitige Krankmeldung ist in der Probezeit besonders wichtig. Wenn ein Arbeitnehmer krank ist und nicht arbeiten kann, sollte er dies so früh wie möglich seinem Arbeitgeber mitteilen. Es ist ratsam, dies telefonisch zu tun und den Namen des Ansprechpartners sowie das Datum und den Grund der Krankheit schriftlich zu bestätigen. Eine rechtzeitige Krankmeldung zeigt Verantwortungsbewusstsein und ermöglicht es dem Arbeitgeber, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel die Organisation von Ersatzpersonal. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die internen Richtlinien des Arbeitgebers zur Krankmeldung kennt und einhält, um etwaige Konflikte zu vermeiden und eine gute Kommunikation aufrechtzuerhalten.
2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen
2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen: Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit krank ist, ist es wichtig, dass er unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt einreicht. Diese Bescheinigung bestätigt die Krankheit und die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Es ist ratsam, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung so schnell wie möglich dem Arbeitgeber zukommen zu lassen, um den Nachweis der Krankheit zu erbringen. Dies ist eine Pflicht des Arbeitnehmers und kann dazu beitragen, möglichen Problemen zuvorzukommen und den reibungslosen Ablauf der Lohnfortzahlung zu gewährleisten.
3. Dokumentation der Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Dokumentation der Kommunikation mit dem Arbeitgeber:
- Es ist ratsam, alle Kommunikationen mit dem Arbeitgeber während der Krankheitsperiode sorgfältig zu dokumentieren.
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Telefonaten, E-Mails oder persönlichen Gesprächen.
- Bewahren Sie alle schriftlichen Mitteilungen, wie etwa E-Mails oder Schriftverkehr, auf.
- Diese Dokumentation kann hilfreich sein, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten später nachvollziehen und belegen zu können.
- Zusätzlich können Sie auch Zeugen benennen, falls es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt.
Indem Sie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber dokumentieren, schützen Sie sich vor möglichen Missverständnissen oder unfairen Behauptungen. Es ist wichtig, diese Dokumentation sorgfältig aufzubewahren, um im Fall der Fälle auf belastbare Beweise zurückgreifen zu können.
4. Rücksprache mit dem Betriebsrat oder Gewerkschaft suchen
Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit erkrankt ist und Fragen oder Bedenken hat, kann es hilfreich sein, Rücksprache mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft zu suchen. Diese Interessenvertretungen können wertvolle Unterstützung bieten und den Arbeitnehmer über seine Rechte und mögliche Handlungsoptionen informieren. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und kann bei Konflikten mit dem Arbeitgeber vermitteln. Die Gewerkschaft kann ebenfalls juristischen Rat und Unterstützung bieten. Es ist wichtig, sich rechtzeitig an diese Organisationen zu wenden, um von ihrer Expertise und Erfahrung zu profitieren und mögliche Lösungen zu finden.
5. Bei Problemen rechtlichen Rat einholen
Bei Problemen rechtlichen Rat einholen: Wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit Schwierigkeiten aufgrund seiner Krankheit oder anderer arbeitsrechtlicher Fragen hat, kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann helfen, die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen und eine Lösung für das Problem zu finden. Es ist wichtig, sich frühzeitig professionellen Rat zu holen, um weiteren Schaden zu vermeiden und eine gute Grundlage für eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung zu haben. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können komplex sein, daher ist es wichtig, einen Experten hinzuzuziehen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln und eine faire Behandlung sicherzustellen.
P.S. Möchten Sie wissen, wie Sie mit einer Kündigung in der Probezeit umgehen können? Erfahren Sie mehr darüber hier.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht?
Wenn der Arbeitgeber während der Probezeit die Kündigung ausspricht, ist es wichtig, besonnen zu handeln. Zunächst sollte man die Kündigung schriftlich erhalten und prüfen, ob sie form- und fristgerecht ist. Ist dies der Fall, gibt es verschiedene Optionen, die man in Betracht ziehen kann. Es kann ratsam sein, sich mit dem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um rechtlichen Rat einzuholen und mögliche Schritte zu besprechen. Es ist auch wichtig, alle relevanten Dokumente und Kommunikationen mit dem Arbeitgeber zu dokumentieren. In einigen Fällen kann es möglich sein, die Kündigung anzufechten oder eine Abfindung zu verhandeln. Um die besten Schritte zu ermitteln, ist es empfehlenswert, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die individuelle Situation bewerten und rechtlichen Beistand bieten kann.
Zusammenfassung
Zusammenfassung: In diesem Artikel haben wir die Rechte, Pflichten und Tipps für Arbeitnehmer während einer Krankheit in der Probezeit behandelt. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Krankheit rechtzeitig zu melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
- Während der Krankheit besteht in der Regel ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Es gibt einen Kündigungsschutz während der Krankheit, allerdings mit bestimmten Ausnahmen.
- Bei langanhaltender Krankheit kann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.
- Es ist möglich, die Arbeitszeit während der Genesung anzupassen.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Pflichten erfüllen, wie die rechtzeitige Krankmeldung und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Zusätzlich sollten sie ihre Kommunikation mit dem Arbeitgeber dokumentieren und bei Problemen rechtlichen Rat suchen. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, können Arbeitnehmer den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft um Unterstützung bitten. Es ist ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, da die genauen Rechte und Pflichten in der Probezeit von individuellen Faktoren abhängen können.
Häufig gestellte Fragen
1. Muss ich mich in der Probezeit genauso krankmelden wie nach der Probezeit?
Ja, auch in der Probezeit müssen Sie sich bei Krankheit fristgerecht beim Arbeitgeber krankmelden und eine Krankmeldung einreichen.
2. Was passiert, wenn ich während der Probezeit lange krank bin?
Wenn Ihre Krankheit länger andauert und Sie aus dem Entgeltfortzahlungszeitraum herausfallen, können Sie möglicherweise Krankengeld von Ihrer Krankenkasse erhalten.
3. Kann ich während der Probezeit gekündigt werden, wenn ich krank bin?
Grundsätzlich besteht während der Krankheit in der Probezeit ein Kündigungsschutz. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel bei wiederholter Kurzzeiterkrankung.
4. Welche Nachweispflichten habe ich als Arbeitnehmer, wenn ich krank bin?
Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorzulegen, um Ihre Krankheit nachzuweisen.
5. Kann ich während der Probezeit meinen Urlaub nehmen, wenn ich krank war?
Ja, Sie können Ihren Urlaub nehmen, auch wenn Sie während der Probezeit krank waren. Ihr Urlaubsanspruch bleibt unberührt.
6. Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber mitzuteilen, was genau mich krank macht?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, was Sie genau krank macht. Es reicht aus, dass Sie eine Krankmeldung vom Arzt vorlegen.
7. Kann ich während der Krankheit in der Probezeit Überstunden ableisten?
In der Regel ist es nicht empfehlenswert, während der Krankheit in der Probezeit Überstunden zu leisten. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Arbeitgeber.
8. Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ich während der Probezeit krank werde?
Es gibt keinen generellen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn Sie während der Probezeit krank werden. Ihr regulärer Urlaubsanspruch bleibt jedoch unberührt.
9. Muss ich meine Krankheit meinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen?
Es ist ratsam, Ihre Krankheit Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, beispielsweise per E-Mail oder per Post. So haben Sie einen Nachweis über die fristgerechte Mitteilung.
10. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber denkt, dass meine Krankheit nur vorgetäuscht ist?
Wenn Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer Krankheit äußert, sollten Sie die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber dokumentieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.